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Zu Wahlen in Magdeburg kandidieren

Beschreibung

In der Landeshauptstadt Magdeburg können während entsprechender Bewerbungszeiträume Kandidaturen zu kommunalen Wahlen (Oberbürgermeisterwahlen, Stadtratswahlen, Wahlen zu den Ortschaftsräten von Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen) sowie um Magdeburger Wahlkreismandate zu Wahlen zum Landtag von Sachsen-Anhalt und Wahlen zum Deutschen Bundestag eingereicht werden. Die Zeiträume und das Verfahren werden durch die jeweiligen Wahlgesetze und -ordnungen geregelt. Weiterführende Informationen werden jeweils aktuell zu gegebenen Zeiten unter https://www.magdeburg.de/Bürger-Stadt/Stadt/Wahlen veröffentlicht.

Zu Europawahlen und den Landeslisten der Landtags- und Bundestagswahlen erfolgen die Einreichungen bei der Landes- bzw. Bundeswahlleitung, nicht beim Magdeburger Wahlamt.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Formblätter für die schriftlich einzureichenden Unterlagen werden auf Anfrage vom Wahlamt der Landeshauptstadt Magdeburg ausgestellt. Je nach Wahl wird gegebenenfalls auch ein Portal zur Erstellung solcher Unterlagen angeboten (Link und Zugangsdaten in dem Fall beim Wahlamt erfragbar). 

Ergänzend sind Unterlagen zur Wahlberechtigung einzureichen, die über gesonderte Stellen des BürgerServices der Landeshauptstadt Magdeburg (bzw. über die jeweils melderechtlich zuständige Stelle) einzuholen sind.Weiterführende Informationen erteilt das Wahlamt (im Internet: im Bereich „Wahlbewerber*innen“ unter (https://www.magdeburg.de/Bürger-Stadt/Stadt/Wahlen) beziehungsweise zu Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen die melderechtlich verantwortliche Stelle (in der Landeshauptstadt Magdeburg die gesonderte Stelle des BürgerService; im Internet unter magdeburg.de/buergerservice).

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Die Bewerbungszeiträume werden durch die jeweiligen Wahlgesetze und -ordnungen geregelt (Kommunalwahlgesetz und -ordnung, Landtagswahlgesetz und -ordnung, Bundestagswahlgesetz und -ordnung). Konkrete Fristdaten ergeben sich nach Festlegung des jeweiligen Wahltages.

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Die erforderlichen Unterlagen für die Kandidaturen werden beim Wahlamt abgefragt.

Wo wahlgesetzliche Grundlagen es festlegen, sind Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen zu sammeln.

Ergänzende Bescheinigungen zur Wählbarkeit der kandidierenden Personen und ggf. zur Wahlberechtigung der Personen, die den Wahlvorschlag per Unterschrift unterstützen, werden bei den jeweils verantwortlichen Stellen des BürgerService bzw. des verantwortlichen Amtes eingeholt.

Die Einreichung hat bis zum wahlgesetzlich festgelegten Fristtermin in schriftlicher Form zu erfolgen. Es wird um vorherige Terminvereinbarung beim Wahlamt gebeten.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Kandidatur regeln die jeweiligen wahlrechtlichen Bestimmungen zum passiven Wahlrecht und zur Aufstellung von Bewerbungen.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung erfolgt unmittelbar nach Einreichung der schriftlichen Unterlagen. Bei etwaigen Mängeln erfolgt eine Benachrichtigung an die für die Einreichung verantwortliche Person (Vertrauensperson) zur Behebung der Mängel bis zum Ablauf der Einreichungsfrist.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Wahlamt

Amtsleiter Dr. Tim Hoppe

Wahlamt

Julius-Bremer-Straße 10
D-39104 Magdeburg