Inhalt

Die Amtskette der Landeshauptstadt Magdeburg

1. Geschichte der Amtsketten in der Landeshauptstadt Magdeburg 

Die Städteordnung von 1808 hat bereits Amtsketten für Kommunalbeamte vorgesehen. Die erste Amtskette für den Magdeburger Oberbürgermeister und den Stadtverordnetenvorsteher wurde im Jahr 1841 vom Juwelier Karl Hübner gefertigt (vgl. Stadtverordnetenbeschluss vom 22.12.1840). Die Kette bestand aus „14 Karat Gold, 20 Lot schwer, á Lot 8 Taler 10 Silbergroschen.“

1873 wurde für den Bürgermeister und den stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher jeweils eine Amtskette beschafft. Sie waren „silber-vergoldet“. Gleichzeitig erfolgte eine Umänderung der Amtskette von 1841 des Oberbürgermeisters und des Stadtverordnetenvorstehers (vgl. Stadtverordnetenbeschluss vom 27.12.1872). Alle vier Ketten glichen sich. Die Medaillen an den Ketten wurden „massiv silber-vergoldet“.

Am 27. April 1917 wurden die Ketten gegen Empfang des Goldwertes an die Reichsbank gegeben. Dieser Tausch erfolgte übrigens während des ersten Weltkrieges im Rahmen der Aktion „Gold gab ich für Eisen“. Als Ersatz sollten zwei „eiserne Ketten“ im Wert von 1100,- Mark beschafft werden (vgl. DS Nr. 140 v. 27.04.1917, Akte A II A 84, Rep. 184 Bü 329). 1919 wurden die Goldketten von der Stadt wieder ausgelöst und auf Anordnung des damaligen Oberbürgermeisters Reimarus dem Museum übergeben. Die Angaben über den Verbleib sind strittig.

Eine der eisernen Nachbildungen der Amtskette, die 1917 durch den Magdeburger Kunstschmied  Laubisch gefertigt wurden, befindet sich im heutigen Kulturhistorischen Museum der Landeshauptstadt Magdeburg.  

Mit Wirkung vom 7. Oktober 1987 wurde für den Oberbürgermeister eine neue Amtskette eingeführt (vgl. Ratsbeschlussvorlage 285 v. 08.10.1987). Ihr Gestalter war der Magdeburger Bildhauer Heinrich Apel.
Dabei wurde ein Marmorsplitter, der aus den Ausgrabungen auf dem Domplatz von 1960 stammt, verarbeitet.  

 

2. Anlässe zum Tragen der Amtskette

Eine Ordnung darüber, wann die Amtsketten getragen werden sollten, konnte nicht gefunden werden. Lediglich wurde vermerkt, dass sie zu feierlichen Anlässen angelegt werden sollten.

Aus einer Mitteilung des Ministers des Innern an die Landräte vom 11.03.1848 geht hervor, dass der König genehmigt hat, dass es in denjenigen Städten, in denen bereits Amtszeichen vorhanden waren, dieselben genutzt werden konnten, sofern sie gegen die Vorschriften der Städteordnung nicht verstoßen, auch wenn sie nicht genehmigt worden waren. Für Amtszeichen, die danach angefertigt wurden, gab es dann Vorschriften.

In einer königlichen Odre vom 9. April 1851 wird bestimmt, „dass das Tragen der von der älteren Städteordnung vorgeschriebenen Ketten und Medaillen als Amtszeichen für Gemeindebehörden, nachdem die Städteordnung durch Einführung der neuen Gemeindeordnung vom 11. März dsgl. Jahres aufgehoben, künftig nur als eine besondere, in jedem einzelnen Falle von Mir selbst zu bewilligende Auszeichnung gestattet werden soll.“

Eine ausdrückliche Genehmigung des Königs erhielt 1853 durch Kabinettsorder der damalige Magdeburger Oberbürgermeister Hasselbach. 1858 wurde dem damaligen Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung die gleiche Ehre erwiesen. Da in den nächsten Tagen Empfangsfeierlichkeiten anstanden, konnte er schon von dem Recht Gebrauch machen.

Heute trägt ausschließlich der Oberbürgermeister zu besonderen offiziellen Anlässen und repräsentativen Zwecken die Amtskette.
Solche Anlässe sind beispielsweise die Begrüßung von Staatsgästen und Diplomaten, die Verleihung der Ehrenbürgerwürde, Eintragungen in das Goldene Buch der Landeshauptstadt Magdeburg und Preisverleihungen.

Festlegungen in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg zum Tragen der Amtskette gibt es nicht.

 

3. Beschreibung der heutigen Amtskette

Die Amtskette des Oberbürgermeisters der Stadt Magdeburg ist Silber vergoldet und stammt aus dem Jahr1987.
Sie besteht aus Korallen (barocke Steine), Rosenquarzen, Bergkristallen, Elfenbein, Bein, einem Marmorbruchstück (Ausgrabungsfund vom Domplatz Magdeburg – Palastgebäude Otto I.).
Die kleinen Medaillen sind versehen mit Reliefs der Zerstörungen Magdeburgs 1631 und 1945.
Auf der Rückseite des Stadtwappens befindet sich eine 5blättrige Rose.
Eine Elfenbeinplatte ist versehen mit der mit Inschrift: FUNDATA EST DCCCV (ist gründet worden 805),
die Rückseite zeigt die Signatur Karls des Großen.
Das Marmorbruchstück ist auf der Rückseite mit der Signatur Otto I. versehen.

 

(Quelle: Stadtarchiv)