Elternbeitragsstelle
Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA)
Weitere Informationen können Sie den folgenden Reitern entnehmen.
Informationen zum KiFöG LSA
Sie haben Fragen zum Kinderförderungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA)
Kostenbeitrag
Informationen zum Kostenbeitrag
Allgemeines zum Kostenbeitrag
Bis zum 31.07.2013 haben Eltern für die Betreuung ihres Kindes in einer Tagespflegestelle oder Tageseinrichtung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg einen sogenannten Elternbeitrag direkt an den Betreiber der Betreuungseinrichtungen gezahlt. Aufgrund einer Änderung des KiFöG LSA wurde dieser von den Eltern zu zahlender Beitrag in Kostenbeitrag umbenannt und wird seit dem 01.08.2013 durch die Landeshauptstadt Magdeburg erhoben.
Sollte Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt aus Magdeburg in eine andere Gemeinde des Landes Sachsen-Anhalt verlegen, dann haben Sie dies gegenüber dem Einrichtungsträger bzw. der Tagespflegestelle und der Elternbeitragsstelle Magdeburg anzuzeigen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde und dem für Ihren Wohnort zuständigen Landkreis die Weiterbetreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung/Tagespflegestelle auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg mitzuteilen (vgl. „Betreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde“ I. Kinder aus Umlandgemeinden).
Magdeburger Kinder, die in einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle außerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg im Land Sachsen-Anhalt betreut werden, haben dies gegenüber der Landeshauptstadt Magdeburg anzuzeigen (vgl. „Betreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde“ II. Kinder aus Magdeburg im Umland).
Grundlagen zum Kostenbeitrag / Erläuterungen zum Kostenbescheid
Geschwisterstaffelung
Eine möglicherweise zutreffende Geschwisterstaffelung auf Familien mit Wohnsitz innerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg wird bei Betreuungsbeginn für alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren durch die Elternbeitragsstelle festgestellt (Eine Berücksichtigung erfolgt hierbei nur bei Familien, wo davon auszugehen ist, das der Bezug von Kindergeld unstrittig sein wird.). Sollte sich im Nachgang die Familie durch weitere unter 18-jährige kindergeldberechtigte Familienangehörige erweitern (z. B. Geburt eines Geschwisterkindes) haben die Eltern dies eigenständig bei der Elternbeitragsstelle anzuzeigen.
(Teil-)Erlass bzw. Übernahme von Kostenbeiträgen
Gemäß § 90 Absatz 4 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) werden Kostenbeiträge auf Antrag ganz oder teilweise erlassen bzw. übernommen, wenn eine Zahlung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Die Feststellung der Zumutbarkeit erfolgt durch die Mitarbeiter*innen der Elternbeitragsstelle ausschließlich für Familien mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Formular und Hinweise
Öffnungszeiten Elternbeitragsstelle
Öffnungszeiten der Elternbeitragsstelle
Jedes Ihrer Anliegen in Bezug auf die Kostenbeitragserhebung für Kinderbetreuung kann auch auf dem digitalen Weg durch E-Mail-Schriftverkehr geklärt werden. Hierfür richten Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen (nebst Nachweisen) an die E-Mail-Adresse Elternbeitragsstelle@jga.magdeburg.de bzw. an den für Sie zuständigen Ansprechpartner (siehe “Ansprechpartner“). Sie erhalten nach einer angemessenen Bearbeitungszeit eine Rückinformation zu Ihrem Begehren.
Sollten Sie es dennoch für angezeigt halten, ein persönliches Gespräch in Anspruch nehmen zu wollen, gelangen Sie über die Terminreservierung zu den Links der Elternbeitragsstelle und können auf diesem Weg ein persönliches Gespräch dienstags zwischen 14:00 Uhr und 17:30 Uhr sowie donnerstags zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr buchen. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie den auf Ihre Verhältnisse zutreffenden Terminlink auswählen, um beim zuständigen Sachbearbeiter einen Termin zu buchen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner*innen
der Elternbeitragsstelle
Tageseinrichtungen Sozialregion Süd und Tagespflege
Kostenbeitragserhebung für die Betreuung von Kindern aus Umlandgemeinden
Tageseinrichtungen Sozialregion Mitte
Tageseinrichtungen Sozialregion Nord
Tageseinrichtungen Sozialregion Olvenstedt
Tageseinrichtungen Sozialregion Südost und im Umland betreute Kinder