Wahlamt
Wahlen
Die Aufgabe politischer Wahlen ist die Legitimierung des politischen Systems, der Zusammensetzung der verschiedenen Parlamente. Hier wird die Beteiligung der Bürger als Inhaber der Staatsgewalt am deutlichsten sichtbar. Der wahlberechtigte Bürger entscheidet mit seiner Stimme, welche politischen Ziele und Themen der Parteien sich durchsetzen. Ohne Wahlen keine Demokratie!
Die Organisation und Durchführung aller allgemeinen politischen Wahlen in Magdeburg liegt in den Händen des Wahlamtes. Hier laufen auch die Fäden von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene zusammen.
Für die Wahl von Schöff*innen für das Amtsgericht und das Landgericht Magdeburg wurde nunmehr die notwendige Mindestzahl an Bewerbungen erreicht. Weitere Informationen finden Sie weiter unten, unter dem Menüpunkt „Wahlen von Schöff*innen“.
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Wahlhelfer*innen
Als Mitglied des Wahlvorstandes kann jeder Bürger und jede Bürgerin, die wahlberechtigt ist, fungieren. Wahlhelfer*innen sind in einem Wahllokal oder in ...
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Aktuelles rund um Wahlen
Ein Überblick der kommenden Wahltermine:
2024
Europa- und Kommunalwahl Frühjahr
2025
Bundestagswahl Herbst
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Wahlergebnisse
Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl am 08.05.2022
Das amtliche Endergebnis kann hier abrufen werden.
Die letzten Wahlergebnisse aus der Landeshauptstadt Magdeburg finden ...Mehr erfahren
Wahl-ABC
Das Wahl-ABC gibt stichwortartig einen Überblick über Begriffe und Rechtsgrundlagen der Europa-, Bundestags- und Kommunalwahl, zum Bürgerentscheid und zur Oberbürgermeisterwahl.Hinweis
Für die Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg durch Sichtwerbung im Zusammenhang mit Wahlen - (Wahlsichtwerbung-Sondernutzungssatzung) ist das Tiefbauamt der Landeshauptstadt zuständig. (Frau Neutze, +49 391 540-5229)
Empfohlene Links:
Wahlgebiet
Wahlgebietseinteilung
Für jede Wahl gibt es verschiedene Wahlgebietseinteilungen wie z.B. Wahlkreise, Wahlbereiche und Wahlbezirke.Hier ein kurzer Überblick zur Einteilung der Landeshauptstadt Magdeburg.
Übersichtskarten zum Wahlgebiet
Briefwahl
Briefwahl
Wer am Wahltag gehindert ist, sein Wahllokal aufzusuchen, hat die Möglichkeit, per Briefwahl sein Wahlrecht auszuüben. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nur in der Briefwahlstelle möglich. Das kann schriftlich – z. B. unter Verwendung der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Anträge, auch per Telefax, erfolgen. Des Weiteren können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen bequem auch über das Online-Formular beantragt werden. Dabei müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Wahlberechtigten sowie die ggf. abweichende Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen, angegeben werden. Die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
In der Briefwahlstelle kann bereits - vor dem Wahltag - per Briefwahl gewählt werden. Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein, das heißt, sie sollten rechtzeitig abgesandt werden. Sie können Ihren Wahlbrief bis zum Wahltag um 18 Uhr auch in die beiden Briefkästen der Landeshauptstadt Magdeburg in der Julius-Bremer-Str. 8 werfen. Diese sind rund um die Uhr zugänglich und werden an einem Wahl-Wochenende zusätzlich am Samstag und Sonntag geleert (letzte Leerung: Wahltag, 18 Uhr).
Briefwahlstelle
In der Briefwahlstelle ist die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen möglich. Auch die Briefwahl selbst ist unmittelbar in der Briefwahlstelle möglich.
Die Briefwahlstelle befindet sich im Katzensprung 2, 1. Etage.
Wahlbewerber*innen
Wahlbewerber*innen
Je nach Wahltyp sind aus Magdeburger Sicht verschiedene Wahlbewerbungsverfahren relevant:
Zu Bundestagwahlen werden die Direktkandidaten für den Wahlkreis Magdeburg bestimmt, zu den Landtagswahlen in den 4 Wahlkreisen innerhalb der Stadtgrenzen (siehe "Wahlgebiet").
Während bei diesen Wahlen pro Wahlvorschlag und Wahlkreis jeweils nur eine Person kandidieren kann, können zu Kommunalwahlen in Magdeburg mehrere Bewerber pro Wahlvorschlagsliste eines Wahlbereichs antreten.
Nach aktueller Wahlbereichseinteilung zur Stadtratswahl sind in Magdeburg pro Wahlvorschlag bis zu neun Kandidierende für jeden der zehn Wahlbereiche aufstellbar.
Hinweis
Für die Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg durch Sichtwerbung im Zusammenhang mit Wahlen - (Wahlsichtwerbung-Sondernutzungssatzung) ist das Tiefbauamt der Landeshauptstadt zuständig. (Frau Neutze, +49 391 540-5229)
Wahllokale
Wahllokale
Wahllokale 2022 (auf der Karte verortet)
Hier noch eine Übersicht der Wahllokale (mit Hinweis auf Barrierefreiheit)
Die Auszählung der Briefwahl findet in der BbS "Otto von Guericke", Am Krökentor 1b-3 statt.
Briefwahlstelle
Die Briefwahlstelle befindet sich im Katzensprung 2, 1. Etage.
Wahlbekanntmachung zu Oberbürgermeisterwahl
Die Wahlbekanntmachung zur Oberbürgermeisterwahl und eventueller Stichwahl finden Sie hier.
Wahlen von Schöff*innen
Wahl von Schöff*innen
Zur diesjährigen Wahl der Schöff*innen für das Amtsgericht und das Landgericht Magdeburg für die Amtsperiode 2024-2028 finden Sie HIER ein Bewerbungsformular, das für eine Kandidatur zur Vorschlagsliste beim Wahlamt einzureichen ist. Die Mindestzahl an Bewerbungen ist nunmehr eingegangen. Bis zur Frist (31.03.2023, 12 Uhr) sind Bewerbungen jedoch noch möglich.
Wir verweisen gerne auf den beim Jugendamt noch weiterhin bestehenden Bedarf an Bewerbungen für das Amt als Jugendschöff*in (Ansprechpartnerin dort: Frau Szczekalla-Fett, Tel. +49391- 540 3145).
Pressemitteilung mit Link zum Bewerbungsformular
Auch Personen, die aktuell bereits Schöff*innen sind, haben sich im Falle eines weiteren Interesses erneut zu bewerben. Bewerber*innen müssen die deutsche Staatsbürgerschaft und einen Hauptwohnsitz in Magdeburg haben sowie zum Stichtag 01.01.2024 im Alter von 25 bis 69 Jahren sein. Weiteres wird im Bewerbungsformular abgefragt.
Ein datenschutzrechtliches Informationsblatt über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie dazu HIER hinterlegt.
Nach erfolgter Wahl von Personen für die Vorschlagsliste durch den Magdeburger Stadtrat übergeht das Wahlverfahren in der zweiten Jahreshälfte an das Gericht, wo die endgültige Wahl von Haupt- und Ersatzschöffen durch den Ausschuss zur Wahl der Schöff*innen erfolgt. Nähere Informationen zu dieser Wahl und zur Tätigkeit von Schöff*innen können auf der Seite des Amtsgerichts und der dortigen Schöffengeschäftsstelle abgerufen werden:
https://ag-md.sachsen-anhalt.de/service/schoeffen/page
Auch das Verfahren zur Wahl von Schöff*innen für das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Amtsperiode 2024-2028) läuft. Interessensbekundungen deutscher Magdeburger*innen im Alter von mindestens 25 Jahren werden nicht mehr benötigt. Die Bewerbungsfrist endete am 29.03.2023 um 12:00 Uhr.
Informationen zur Wahl von Schöff*innen für das Verwaltungsgericht (Amtsperiode 2025-2030) werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle ebenfalls veröffentlicht.