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Wie viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit leben derzeit in Magdeburg?

In der Landeshauptstadt Magdeburg leben mit Stand vom 29.07.2022 ca. 31.200 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Damit hat Magdeburg momentan einen Ausländeranteil bei 12,9 % (bundesweiter Anteil 2021: 14,1 %). Laut statistischem Bundesamt spricht man von einem Migrationshintergrund, wenn eine Person selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Darunter fallen zum Beispiel auch Eingebürgerte oder Spätaussiedler*innen. In Magdeburg haben ca. 15 % und bundesweit 26,6 % der Bevölkerung einen Migrationshintergrund (Stand 2021).

Zuwanderung geschieht aus den verschiedensten Gründen und Herkunftsstaaten.

Jeder Ausländer, der aus einem Drittstaat (weder Deutschland noch EU) kommt, benötigt für seinen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Antragstellung dafür erfolgt bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde bzw. für die Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland.

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen einer der im Aufenthaltsgesetz genannten Aufenthaltszwecke und die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Aufenthaltszwecke sind:
  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
    • hierunter fallen Schutzberechtigte
  • familiäre Gründe
  • besondere Aufenthaltsrechte
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

(Stand 31.10.2021)

1.962 Personen sind 2021 zum Studieren nach Magdeburg gekommen, 6.471 Personen verfügen über sonstige Aufenthaltserlaubnisse/ -rechte wie z.B. Visa.

Etwa 6.500 Personen sind in den vergangenen Jahren als Flüchtlinge nach Deutschland eingereist und haben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine positive Entscheidung bekommen - sie sind im Besitz eines Aufenthaltstitels. 307 Personen befinden sich noch im Asylverfahren und 537 Personen sind ausreisepflichtig.

2.777 Personen verfügten über eine Niederlassungserlaubnis, die man erhält, wenn man seit drei bzw. fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen eigenständig sichern kann, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt und keine Vorstrafen hat.

Ein Großteil der in Magdeburg lebenden Ausländer (6.617 Personen ohne die Gruppe der Studierenden) sind EU-Bürger. Staatsangehörige der Europäischen Union benötigen keinen Aufenthaltstitel für die Einreise und den Aufenthalt. Für EU-Bürger und Staatsangehörige aus EWR-Staaten sowie der Schweiz gilt generell die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Im Zuge der Ukraine-Zuwanderung seit Ende Februar 2022 haben sich ca. 4.100 Ukrainer*innen neu in Magdeburg registriert.

Die Zusammensetzung der häufigsten Herkunftsländer (Bezugsländer) der ausländischen Bevölkerung insgesamt stellt sich wiefolgt dar (Stand 31.12.2021):

Syrien 5.801
Rumänien 2289
Polen 1.426
Afghanistan 1.322
Indien 1.531
Ukraine 868
Russ. Föderation  856 
Vietnam 768
Bulgarien 688
Türkei 646
China 644
Irak 526
Iran 501
Eritrea 469