Stadtentwicklung / Stadterneuerung
Städtebauförderung
Mit Hilfe der verschiedenen Programme der Städtebauförderung werden in ausgewählten Fördergebietskulissen Prozesse mit Finanzhilfen des Bundes und der Länder, ergänzt durch kommunale Eigenmittel unterstützt und gesteuert. Auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes oder lokal abgestimmter Handlungskonzepte werden in der Landeshauptstadt die Programme Stadtumbau, Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren und Städtebaulicher Denkmalschutz genutzt. Grundlage bietet die Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt (StäBauFRL).
Sanierungsgebiete
Für fest umrissene Gebiete werden durch die Gemeinde förmliche Satzungen nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel ist es städtebauliche Missstände oder funktionelle Schwächen zu beheben. In der Landeshauptstadt Magdeburg bestehen die einfachen Sanierungsgebiete „Fermersleben / Salbke Nord“, „Teilbereich Ortslage Salbke“, „Buckauer Insel“ und „Sudenburg Nord“. Mit Hilfe der Inanspruchnahme von erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h Einkommenssteuergesetz werden Eigentümer in ihrem Sanierungsbemühungen unterstützt. Die im umfassenden (klassischen) Verfahren durchgeführte Sanierungsmaßnahme Buckau wurde zum 31.12.2022 beendet.
Erhaltungssatzungen
Erhaltungssatzungen sind baurechtliche Satzungen, die von Gemeinden auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechts aus dem Baugesetzbuch (§§ 172 ff. BauGB) erlassen werden können. Damit sollen Quartiere oder Stadtteile vor ungewollten oder nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Die Landeshauptstadt Magdeburg hat 15 Erhaltungssatzungsgebiete ausgewiesen.
Vertiefende Informationen zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept und den einzelnen Förderinstrumenten finden Sie auf den nächsten Seiten.