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Erklärung zur Beherbergungssteuer abgeben

Beherbergungssteuer

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 einen Grundsatzbeschluss zur Erhebung einer Beherbergungssteuer gefasst. 

Der Steuersatz soll bei 5 % des Übernachtungsentgeltes liegen. Jugendliche unter 18. Lebensjahren und Teilnehmende von Klassenfahrten oder Schulausflügen sollen einschließlich Begleitpersonen von der Steuer befreit werden.

Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Beschlussvorlage für die Beherbergungssteuersatzung.

Rechtsgrundlage

kommunale Satzung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern

Fachbereich Finanzservice

Katzensprung  2
Rückseite Julius-Bremer-Straße
39104 Magdeburg

Kontakt

Herr Hermes

Fachbereich Finanzservice - Fachdienst Steuern
Teamleiter

Katzensprung 2
Rückseite Julius-Bremer-Straße
D-39104 Magdeburg