Hauptmenü
Inhalt

Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

Wenn Sie einen Pkw bis 3.500 Kilogramm fahren möchten, müssen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

Allgemeine Informationen

Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.

Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule

Gebühren (Kosten)

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

Speed Capture Kiosk - Fotoautomat

Fotoautomaten verringern Wartezeiten bei der Dokumentenbeantragung

In allen BürgerBüros und der Führerscheinstelle der Landeshauptstadt Magdeburg steht ein Gerät einer neuen Generation von Fotoautomaten bereit (der Speed Capture Kiosk). An diesem Selbstbedienungsautomaten können neben dem bekannten Foto weitere biometrische Daten gleich mit aufgenommen werden, die anschließend sofort für die Antragstellung des neuen Personalausweises (nPA) oder anderer Personaldokumente verwendet werden können. Die Fotos können zudem in die Programme der Ausländerbehörde sowie der Führerscheinstelle, außer beim Internationalen Führerschein, übernommen werden.

Und so funktioniert‘s: Der Bürger erfasst am Speed Capture Kiosk selbst Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift. Er spart den Aufwand für die Beschaffung eines Passfotos und beschleunigt damit die Bearbeitung seines eigenen Anliegens durch die selbstständige Erfassung der biometrischen Daten. Parallel zur Aufnahme von Foto und Fingerabdrücken erfolgt die verbindliche Qualitätsprüfung. Während der Antragsstellung ruft der Sachbearbeiter die Daten aus dem Fachverfahren heraus auf, prüft ihre Authentizität und übernimmt die Daten schließlich direkt digital von einem geschützten Server. Die biometrischen Daten werden 48 Stunden vorgehalten.

Der Preis für ein Foto am Fotoautomaten beträgt 7,00 Euro. Die Kosten werden zusammen mit der Gebühr für das Personaldokument erhoben und am Kassenautomaten bezahlt. Hier hat der Kunde dann die Möglichkeit, den Betrag in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
 
Der Speed Capture Kiosk verbessert den barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer deutlich. Sie betätigen hierzu eigenständig den „Rollstuhl-Button“ auf dem Touchscreen. Das Gerät fährt dann automatisch auf Ihre Bedienhöhe herunter. Der Speed Capture Kiosk für Personen ab einer Körpergröße von 1,20 m nutzbar.
 
Dass der Automat den datenschutzrechtlichen Standards genügt, ist selbstverständlich. So müssen alle Geräte, die biometrische Daten für die Dokumentenerstellung erfassen, den einschlägigen Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genügen. Dass dies auch so ist, wurde dem Hersteller mit einem entsprechenden Zertifikat des BSI bescheinigt.
 
Wenn Sie mit der neuen Technik Probleme haben, helfen Ihnen die MitarbeiterInnen gern weiter.


Ihr BürgerService

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsabteilung Fahrerlaubnisbehörde

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg