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Verpackungssteuer

Entscheidung zur Einführung der Verpackungssteuer in Magdeburg noch nicht getroffen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.05.2023 die grundsätzliche Zulässigkeit einer gemeindlichen Verpackungssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen bestätigt. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg wird zu gegebener Zeit über die Einführung der Verpackungssteuer für Magdeburg entscheiden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine individualisierte Beantwortung der Bürgeranträge auf Einführung einer Verpackungssteuer künftig entfällt. 

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Zuständige Stelle

Team Gewerbesteuer und sonstige Gemeindesteuern

Fachbereich Finanzservice

Katzensprung  2
Rückseite Julius-Bremer-Straße
39104 Magdeburg