Beratung von Vormündern und Pflegern
Allgemeine Informationen
Es ist nicht immer einfach, die richtigen Entscheidungen für ein Kind zu treffen, für das man das Sorgerecht übernommen hat. Das Jugendamt unterstützt Sie bei der verantwortungsvollen Aufgabe durch kostenfreie Beratung. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns, in dem wir alles weitere besprechen.
Zuständige Stelle
Pflegekinderdienst
Sind Sie Pflegeeltern und arbeiten mit dem Pflegekinderdienst zusammen, berät Sie der Pflegekinderdienst.
Vormundschaft
Sind Sie ehrenamtlich engagiert und haben das Sorgerecht für ein fremdes Kind übernommen, berät Sie das Team der Vormundschaft.
Sozialer Dienst/Sozialzentren
Stammt das Kind aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis, berät Sie das zuständige Team des Sozialen Dienstes. Die Sozialzentren arbeiten sozialraumbezogen und sind an verschiedenen Standorten zu finden.
Sozialzentrum Mitte |
Sozialzentrum Nord |
Sozialzentrum Süd |
Sozialzentrum Südost |
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Sozialer Dienst/Eingliederungshilfe
Erhält das Kind, für das Sie Vormund oder Pfleger sind, Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII, werden Sie dort beraten.
Sozialer Dienst/unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA)
Haben Sie die Vormundschaft oder Pflegschaft für ein unbegleitetes minderjähriges ausländisches Kind (umA), werden Sie dort beraten.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über das Sorgerecht (Bestellung als Vormund oder Pfleger oder Beschluss des Familiengerichts)
Gebühren (Gebühren)
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Wenn Sie Beratung wünschen, füllen Sie bitte das beigefügte Formular "Beratungsanfrage für Vormund oder Pfleger" aus und senden es per E-Mail an den für Sie zuständigen Ansprechpartner. Wir setzen uns dann zügig mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
Voraussetzungen
Das Familiengericht muss Ihnen das Sorgerecht für ein Kind ganz oder teilweise übertragen haben.
Anträge/Formulare
Bitte nutzen Sie das unter "Dokumente" beigefügte Kontaktformular "Beratungsanfrage für Vormund oder Pfleger". Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es bitte über das Kontaktformular als Anlage Ihrem zuständigen Ansprechpartner.