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Beratung von Vormündern und Pflegern

Wenn Ihnen das Familiengericht das Sorgerecht für ein Kind als Vormund oder Pfleger übertragen hat, können Sie sich bei Bedarf beraten lassen. Ihr Ansprechpartner im Jugendamt hängt davon ab, wer die Vormundschaft oder Pflegschaft vermittelt hat. Alle Informationen dazu sowie Kontaktdaten finden Sie nachfolgend.

Allgemeine Informationen

Es ist nicht immer einfach, die richtigen Entscheidungen für ein Kind zu treffen, für das man das Sorgerecht übernommen hat. Das Jugendamt unterstützt Sie bei der verantwortungsvollen Aufgabe durch kostenfreie Beratung. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns, in dem wir alles weitere besprechen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Beratung wünschen, füllen Sie bitte das beigefügte Formular "Beratungsanfrage für Vormund oder Pfleger" aus und senden es per E-Mail an den für Sie zuständigen Ansprechpartner.  Wir setzen uns dann zügig mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

Zuständige Stelle

Ihr Ansprechpartner im Jugendamt hängt davon ab, wer die Vormundschaft oder Pflegschaft vermittelt hat:

Pflegekinderdienst 

Sind Sie Pflegeeltern und arbeiten mit dem Pflegekinderdienst zusammen, berät Sie der Pflegekinderdienst.

Vormundschaft 

Sind Sie ehrenamtlich engagiert und haben das Sorgerecht für ein fremdes Kind übernommen, berät Sie das Team der Vormundschaft.

Sozialer Dienst/Sozialzentren

Stammt das Kind aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis, berät Sie das zuständige Team des Sozialen Dienstes.  Die Sozialzentren arbeiten sozialraumbezogen und sind an verschiedenen Standorten zu finden.

Sozialzentrum

Mitte

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Sozialzentrum

Nord

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Sozialzentrum

Süd

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Sozialzentrum

Südost

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  • Alt Olvenstedt
  • Alte Neustadt
  • Altstadt
  • Berliner Chaussee
  • Brückfeld
  • Cracau
  • Herrenkrug
  • Kreuzhorst
  • Neu Olvenstedt
  • Nordwest
  • Pechau
  • Prester
  • Randau-Calenberge
  • Werder
  • Zipkeleben
  • Barleber See
  • Gewerbegebiet Nord
  • Großer Silberberg
  • Industriehafen
  • Kannenstieg
  • Neue Neustadt
  • Neustädter Feld
  • Neustädter See
  • Rothensee
  • Sülzegrund
  • Diesdorf
  • Lemsdorf
  • Ottersleben
  • Stadtfeld Ost
  • Stadtfeld West
  • Sudenburg
  • Beyendorfer Grund
  • Beyendorf-Sohlen
  • Buckau
  • Fermersleben
  • Hopfengarten
  • Leipziger Straße
  • Reform
  • Salbke
  • Westerhüsen

Sozialer Dienst/Eingliederungshilfe

Erhält das Kind, für das Sie  Vormund oder Pfleger sind, Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII, werden Sie dort beraten.

Eingliederungshilfe - Kontaktformular senden

Sozialer Dienst/unbegleitete minderjährige Ausländer*innen (umA)

Haben Sie die Vormundschaft oder Pflegschaft für ein unbegleitetes minderjähriges ausländisches Kind (umA), werden Sie dort beraten.

umA - Kontaktformular senden

Voraussetzungen

Das Familiengericht muss Ihnen das Sorgerecht für ein Kind ganz oder teilweise übertragen haben.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über das Sorgerecht (Bestellung als Vormund oder Pfleger oder Beschluss des Familiengerichts)

Gebühren (Kosten)

Die Beratung ist kostenfrei.

Rechtsgrundlage

Anträge/Formulare

Bitte nutzen Sie das unter "Dokumente" beigefügte Kontaktformular "Beratungsanfrage für Vormund oder Pfleger". Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es bitte über das Kontaktformular als Anlage Ihrem zuständigen Ansprechpartner. 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle