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Tierseuchen, Kontrolle von Tierhaltungen

Tierseuchen, Kontrolle von Tierhaltungen

Um Tierbestände vor Tierseuchen zu schützen und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu sichern, nimmt das Sachgebiet Veterinärwesen folgende Aufgaben wahr:

  • Amtliche Kontrollen der Tierbestände, Anordnung tierseuchenrechtlich vorgeschriebener Untersuchungsmaßnahmen, Überwachung des Verkehrs mit Tieren und tierischen Erzeugnissen einschließlich Reiseverkehr, Attestierung, Erlaubniserteilung
  • Einleitung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen bei amtlicher Feststellung von Tierseuchen, z.B. die Ausweisung von Sperrgebieten
  • Betriebskontrollen zur Bestandsdokumentation (Bestandsregister für Rinder, Schweine, Schafe, Hühner) und Tierkennzeichnung (Ohrmarken für Rinder, Schweine,Schafe, Ziegen)
  • Überwachung von Tierausstellungen
  • Überwachung von Betrieben, bei denen tierische Nebenprodukte (vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind) entstehen, die tierische Nebenprodukte transportieren, lagern, verarbeiten und/oder verwenden
  • Amtliche Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz 

Der Verdacht auf Tierseuchen ist unverzüglich dem Gesundheits- und Veterinäramt mitzuteilen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung

Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg