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Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen beantragen

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschrift.

Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

Gebühren

Für jede Melderegisterauskunft fällt eine Grundgebühr von 10,00 Euro an. Zusätzlich werden 0,15 Euro pro Person berechnet, über die Auskunft erteilt wird.

Außerdem entstehen weitere Kosten für die Erstellung und Bereitstellung der Daten durch den externen IT-Dienstleister.

Frist

Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Verfahrensablauf

Parteien, Wählergruppen oder andere Wahlvorschlagsträger stellen einen schriftlichen Antrag bei der Meldebehörde der Landeshauptstadt Magdeburg. Darin geben sie an, für welche Altersgruppen sie eine Melderegisterauskunft benötigen (maximal zwei Gruppen mit jeweils bis zu zehn Geburtsjahrgängen).

Die Meldebehörde prüft den Antrag und informiert darüber, ob und in welchem Umfang die Auskunft erteilt werden kann. Bei Sonderwünschen erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Vor der Datenbereitstellung muss eine schriftliche Verpflichtungserklärung abgegeben werden, mit der bestätigt wird, dass die Daten ausschließlich für Wahlwerbung verwendet und nach der Wahl fristgerecht gelöscht werden.

Anschließend wird ein Gebührenbescheid ausgestellt. Die Zahlung der Verwaltungsgebühren muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Erst nach Eingang der Zahlung werden die Daten bereitgestellt.

Die Auskunft wird als verschlüsselte Datei digital übermittelt.

Spätestens einen Monat nach der Wahl müssen die Daten gelöscht oder vernichtet werden. Der Nachweis darüber ist schriftlich bei der Meldebehörde einzureichen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Meldewesen, Backoffice und 115 ServiceCenter

Teamleiter Herr Rössing

Breiter Weg 222
39104 Magdeburg

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