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Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern beantragen

Allgemeine Informationen

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigen-tümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

Voraussetzungen

Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Gebühren

Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Backoffice und 115 ServiceCenter

Arbeitsgruppenleiter Herr Leonhardt

Breiter Weg 222
39104 Magdeburg

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