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Information zum Datenschutz der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Finanzservice – Steuern (Datenschutzerklärung)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Ihnen nach dem Datenschutz zustehenden Rechte.

1. Datenschutzhinweis für Zuwendungen/Spenden

im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten von Zuwendenden und Zuwendungen (Geld- und Sachspenden) für steuerbegünstigte Zwecke

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Landeshauptstadt Magdeburg – Die Oberbürgermeisterin – Fachbereich Finanzservice, Julius-Bremer-Straße 8-10, 39104 Magdeburg, E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de, Tel. Behördennummer 115 oder +49 391 540 2762.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, beratend und kontrollierend auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei der Landeshauptstadt Magdeburg hinzuwirken. Für die Bürger*innen ist er die zentrale Anlaufstelle bei allen datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Landeshauptstadt Magdeburg.

Datenschutzbeauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg: Dr. Tim Hoppe , Julius-Bremer-Straße 10, 39104 Magdeburg, Behördennummer 115, E-Mail: Datenschutzbeauftragter@stadt.magdeburg.de

 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Für das Ausstellen der Zuwendungsbestätigung müssen Ihr vollständiger Name, die Anschrift, das Zuwendungsdatum, der Zuwendungsbetrag und der Zuwendungszweck verarbeitet werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich für den Zweck, Ihnen für Ihre Zuwendung an die Landeshauptstadt Magdeburg eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 b der DSGVO und § 10b EStG, §§ 29b bis 31c AO und § 99 KVG-LSA verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden an den Oberbürgermeister und das Fachamt, welches die Zuwendung für den steuerbegünstigten Zweck einsetzen wird, sowie an das Landesverwaltungsamt mit dem jährlich abzugebenden Zuwendungsbericht weitergeleitet. Eine Weiterleitung erfolgt bei Zuwendungen über 1.000 Euro auch über den Ausschuss für Finanzen und Grundstücksverkehr an den Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg (§ 99 KVG-LSA). Die Drucksachen sind für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates über die Homepage der Landeshauptstadt Magdeburg http://www.magdeburg.de öffentlich zugänglich und enthalten den Vornamen und den Nachnamen des Zuwendungsgebers, den Spendenbetrag, das Spendendatum und den Spendenzweck.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten müssen solange gespeichert werden, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen ergeben sich für die Spenden aus § 147 AO und § 36 GemKVO Doppik sowie aus dem ArchG LSA. 

7. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Landeshauptstadt Magdeburg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstraße 30, 53117 Bonn, Tel. +49 228-997799-0,

E-Mai: poststelle@bfdi.bund.de.

 

8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für das Ausstellen der Zuwendungsbestätigung erforderlich.

 

Erläuterung der Abkürzungen

Art. - Artikel

AO – Abgabenordnung

ArchG - Archivgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

DSGVO – Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union

GemKVO Doppik – Gemeindekassenverordnung Doppik des Landes Sachsen-Anhalt

KVG-LSA – Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt