Inhalt

Information zum Datenschutz der Landeshauptstadt Magdeburg, Fachbereich Finanzservice – Steuern (Datenschutzerklärung)

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte im Rahmen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Ihnen nach dem Datenschutz zustehenden Rechte.

1. Datenschutzhinweis Zweitwohnungssteuer

im Zusammenhang mit der Abgabe von Feststellungsbögen und Zweitwohnungssteuererklärungen

2. Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Landeshauptstadt Magdeburg – Die Oberbürgermeisterin – Fachbereich Finanzservice, Julius-Bremer-Straße 8-10, 39104 Magdeburg, E-Mail: steueramt@steu.magdeburg.de, Tel. Behördennummer 115 oder +49 391 540 2762.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, beratend und kontrollierend auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei der Landeshauptstadt Magdeburg hinzuwirken. Für die Bürger*innen ist er die zentrale Anlaufstelle bei allen datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Landeshauptstadt Magdeburg.

Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Magdeburg: Dr. Tim Hoppe, Julius-Bremer-Straße 10, 39104 Magdeburg, Behördennummer 115, E-Mail: Datenschutzbeauftragter@stadt.magdeburg.de

 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Daten werden dafür erhoben, um die Zweitwohnungssteuer festsetzen und erheben zu können. Dabei werden Ihre Angaben und der Einwohnermeldeämter verwendet. Die Speicherung erfolgt elektronisch in einer Steuerakte und im Veranlagungsverfahren. In der Steuerakte wird der Schriftverkehr und im Veranlagungsverfahren werden die Daten für die Zweitwohnungssteuerfestsetzung und die Zahlungsdaten gespeichert. Rechtsgrundlagen sind Artikel 6 Abs. 1 e der DSGVO, § 4 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt, ZwSt-Satzung und § 34 BMG.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten unterliegen dem besonderen Schutz des Steuergeheimnisses. Die Daten dürfen auch bei der Verwaltung anderer Kommunalabgaben verwertet werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 c) aa) KAG). Nach § 21a Abs. 2 VwVG darf die Vollstreckungsbehörde die Daten auch bei der Vollstreckung wegen anderer Geldleistungen verwenden.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Personenbezogene
Daten müssen solange gespeichert werden, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den § 13 Abs. 1 Nr. 4 b) und § 13a Abs. 1 KAG-LSA in Verbindung mit §§ 169-171, 228-232 AO und § 36 GemKVO Doppik sowie aus dem ArchG LSA. 

7. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Landeshauptstadt Magdeburg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg, Postfach 1947, 39009 Magdeburg.

8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind auf der Grundlage des § 10 und 11 ZwSt-Satzung zur Datenbereitstellung verpflichtet.

Ein Verstoß gegen die Meldepflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden (§ 13 ZwSt-Satzung).

 

Erläuterung der Abkürzungen

AO – Abgabenordnung

ArchG – Archivgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Art. – Artikel

BMG – Bundesmeldegesetz

DSG-LSA – Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

DSGVO – Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union

GemKVO – Gemeindekassenverordnung Doppik

KAG – Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

VwVG – Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

ZwSt-Satzung – Zweitwohnungssteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg