Inhalt

Aktuelles

Der qualifizierte Mietspiegel (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des BGB) der Landeshauptstadt Magdeburg wurde am 18.01.2024 als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d des BGB Absatz 1 Satz 1 anerkannt.. Er ist vom 31.01.2024 bis zum 30.01.2026 gültig.

Der Mietspiegel wurde durch die Interessenvertretungen

  • Mieterverein Magdeburg u. U. e. V.,
  • Haus & Grund Magdeburg e. V.,
  • den Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e. V. und
  • Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. bis zum 31.12.2023 gemäß § 558d des BGB Absatz 1 Satz 1 anerkannt.

Folgende Dokumente können nachstehend abgerufen werden.

Weiterhin stellt Ihnen das Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung einen Online-Mietspiegelrechner zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass der Mietspiegelrechner eine von der Landeshauptstadt Magdeburg zur Verfügung gestellte Berechnungshilfe für die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Angaben des Mietspiegelsrechners sind ohne Gewähr. Die oben genannte Mietspiegelbroschüre ist rechtlich bindend.


Grundlage für die Ermittlung des Mietspiegels

Das Mietspiegelreformgesetz vom 10.08.2021 verpflichtet Gemeinden ab 50.000 Einwohner*Innen - und damit auch Magdeburg - zur Erstellung eines Mietspiegels bis spätestens 01.01.2024.
Die Landeshauptstadt Magdeburg erhält somit das erste Mal seit gut 20 Jahren einen offiziellen Mietspiegel. Durch den Stadtratsbeschluss vom 27.01.2022 (DS0520/21) wurde das Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung federführend mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des BGB) beauftragt. Im Gegensatz zu einem einfachen Mietspiegel wird ein qualifizierter Mietspiegel „nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt“ (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des BGB).

Durch den Mietspiegel soll eine ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden, welche für mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgt und somit die Zahl der Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen verringert.



Arbeitskreis

Der Arbeitskreis Mietspiegel wird durch Vertretungen der Vermieter*innen, Mieter*innen, Verwaltung und Wissenschaft gebildet. Im konkreten handelt es sich dabei um folgende lokale Vertretungen:

  • AG Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaften

  • Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung

  • Fachbereich 67 Bau- und Umweltrecht

  • Haus & Grund Magdeburg e.V.

  • Mieterverein Magdeburg u.U.e.V.

  • OvGU – Institut für Mathematische Stochastik

  • Sozial- und Wohnungsamt

  • Fachbereich 64  Stadtplanung und Vermessung

Der Arbeitskreis ermöglicht, dass die Vertreter*innen ihre Expertise in die Mietspiegelerstellung einbringen können, die Mietspiegelerstellung transparent und nachvollziehbar geschieht und bildet letztendlich die Voraussetzung zur Anerkennung des Mietspiegels von den Interessenvertretungen der Mieter*innen und Vermieter*innen (Qualifizierung).

Befragte

Die Stichprobe der zu erhebenden Wohnung wird auf Basis einer Haushalts-Stichprobe aus dem Einwohnermelderegister erstellt.

Es werden vorrangig die Vermieter*innen bzw. Eigentümer*innen der Wohnung befragt. Identifiziert werden die Wohnungen über ein volljährig gemeldetes Haushaltsmitglied. Die Angaben zu den Eigentümer*innen stammen aus den der Verwaltung bekannt geworden Angaben zur Grundsteuer.

Unter den Umständen, dass ein/e Vermieter*in nicht eindeutig einer Wohnung zugeordnet werden kann, wird zur Klärung der Mietverhältnisse vorerst ein verkürzter Fragebogen an die Mieter*innen dieser Wohnung gerichtet.

Für die Befragung gilt gemäß StatG-LSA § 6 Absatz 1 in Verb. mit § 13 StatG-LSA und der Mietwerterhebungssatzung eine Auskunftspflicht. Die Auskunftserteilung kann durch die Vermieter*innen jedoch auch an andere volljährige und sachkundige Personen weitergegeben werden. Die Auskunftspflicht ist notwendig, um den Anforderungen an der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels gemäß Art. 238 EGBGB gerecht zu werden und die Repräsentativität der Datenerhebung zu gewähren.

Stichprobenumfang

Es werden Daten zu 15 000 Wohnungen erhoben, davon 10 000 aus Mehrfamilienhäusern und 5 000 aus Ein- und Zweifamilienhäusern und bei den Eigentümer*innen abgefragt.

Zum Zwecke der Plausibilisierung und Qualitätssicherung werden parallel 1 000 zufällig aus der Vermieterstichprobe ausgewählte Mieterhaushalte befragt.

Auswertungsmethode

Ausgewertet werden die erhobenen Daten mittels einer Regressionsanalyse. Im Gegensatz zu einem Tabellenmietspiegel kann ein Regressionsmietspiegel die Zusammensetzung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis derZusammensetzung der wohnwertrelevanten Merkmale differenzierter Abbilden, bei einer vergleichsweise geringeren Fallzahl.

Mithilfe der Regression wird die Kaltmiete pro Quadratmeter in Beziehung zu anderen Variablen wie z.B. der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des Objekts erklärt. Dies ermöglicht eine besonders detaillierte Modellierung des Einflusses wohnwertrelevanter Merkmale bzgl. einer bestehenden Kaltmiete. Durch diese Methode lässt sich z.B. eine erwartete Miete für eine 100qm Wohnung mit diverser Ausstattung in einer bestimmten Lage ermitteln.

Rechtsgrundlagen