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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 353-2 „Eulenberg“ und Änderung des Geltungsbereichs

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 die Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 353-2 "Eulenberg" in der Zeit vom 10. Januar 2022 bis einschließlich 9. Februar 2022 beschlossen.

Lage zum Bebauungsplan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 49 vom 23.12.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 14.12.2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 353-2 „Eulenberg“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 1 geändert.

  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 353-2 „Eulenberg“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. 

Für den „konzentrierten qualitativen und hochwertigen Ausgleich außerhalb des Bebauungsplanes im Stadtgebiet“ ist bis Ende 2022 dem Stadtrat ein konkreter Maßnahmenplan vorzulegen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 353-2 „Eulenberg“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

10.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Wöbse (Tel.: 0391 540 5389). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:


Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand November 2021

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2 „Eulenberg“. Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch – mit Aussagen u. a. zu Lärm, Erschütterungen
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zu potenziellen natürlichen Vegetationen, realen Vegetationen, Biotoptypen im Planungsraum, faunistische Bestandsaufnahmen zur Beurteilung potenzieller Auswirkungen auf die Tierwelt, Vorkommen von Feldhamstern, Vögel
  • Luft und Klima – mit Aussagen zur Bedeutung des Gebiets als Kaltluftentstehungsgebiet
  • Landschaft – mit Aussagen u. a. zu markanten geländemorphologischen Ausprägungen, natürliche und naturnahe Ausprägungen, zum vorherrschenden Landschaftstypen
  • Fläche – mit Aussagen zum Entwicklungspotenzial der unbebauten Fläche
  • Boden – mit Aussagen zu Altlasten, Standorten für natürliche Vegetationen, Standorten, Standorten für land- und forstwirtschaftliche Nutzung
  • Wasser – mit Aussagen zum Grundwasser, Oberflächenwasser
  • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen zum Vorkommen von Boden- und Baudenkmälern


Baugrundvoruntersuchung vom 30.11.2009


Faunistische Untersuchungen vom 07.10.2019


Faunistische Untersuchungen vom 10.02.2021


Schalltechnische Untersuchung
vom 23.11.2021


Stellungnahme der Flugplatz Magdeburg Betriebsgesellschaft
vom 20.10.2021


Verkehrstechnische Untersuchung
vom 09.10.2020


Abstandserlass Ministerium wird Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt
(gültig ab 08.12.2015)


Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 21.06.2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 353-2 „Eulenberg“

  • schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
  • durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.

03.01.2022