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Ausländerbehörde ist erste Anlaufstelle für Geflüchtete

In Magdeburg leben derzeit rund 4.000 ukrainische Kriegsflüchtlinge. Für eine zielgerichtete Unterstützung ist eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde unabdingbar. Ohne behördliche Anmeldung ist ein Schulbesuch nicht möglich, obwohl ab 25. August 2022 für alle geflüchteten Kinder und Jugendlichen Schulpflicht besteht.

Meldung bei der Ausländerbehörde ist unabdingbar!

Der Sonderstab Ukraine betont, dass erst eine Anmeldung bei der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis erfolgen muss, bevor weitere Schritte wie Wohnungsanmietungen und Schulanmeldungen erfolgen können.

„Durch die ausgesetzten Verteilungskriterien hat Sachsen-Anhalt weit mehr Geflüchtete aufgenommen als durch den sogenannten Königsteiner Schlüssel vorgegeben. Um die sowieso schon angespannten Kapazitäten gerade in den Schulen der Landeshauptstadt nicht noch weiter auszureizen, wäre es angezeigt, wenn ukrainische Familien in den Landkreisen blieben und die dortigen Schulen besuchten“, so Oberbürgermeisterin Simone Borris.

Immer wieder erleben die Behördenmitarbeitenden auch, dass Mietverträge für Wohnungen in Magdeburg abgeschlossen werden, obwohl die Geflüchteten in einem anderen Landkreis gemeldet sind. Oder dass Kinder an Schulen angemeldet werden, obwohl sie offiziell nicht in der Landeshauptstadt gemeldet sind. ABER: Ohne Anmeldung – Keine Schuluntersuchung. Und diese ist in Deutschland für den Besuch einer Schule verbindlich!

► Deshalb der Hinweis: Ukrainische Geflüchtete müssen sich zuerst an die Ausländerbehörde wenden!

Hierbei gilt: Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Terminwünsche können per E-Mail über ukraine-abh@ewo.magdeburg.de vereinbart werden. Die E-Mail sollte den Namen und Vornamen der Personen enthalten, die sich in Magdeburg anmelden möchten. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, durch postalische Versendung oder Einwurf in den Briefkasten der Ausländerbehörde Ihr Anliegen vorzubringen.