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Teilbereiche der Umgestaltung

Insgesamt ist das Umfeld der Stadthalle und Hyparschale in neun Teilbereiche untergliedert. Diese sind folgend aufgelistet und näher beschrieben. In der Information I0050/22 sind den Anlagen 4 und 5 zudem weitere Details zu entnehmen. Die Information samt aller Anlagen ist unter dem Navigationspunkt "Drucksachen" zu finden.

Teilbereich 1 - Parkplatz und nördliche Verbinungsstraße

In diesem Bereich befanden sich bis 2015 die Messehallen. Dort soll nun der neue Parkplatz für PKW entstehen. In der Baugenehmigung zur Hyparschale vom 20.08.2019 und zur Stadthalle vom 18.10.2019 ist jeweils die Anzahl der PKW-Stellplätze beauflagt worden. Dies wurde entsprechend umgesetzt, sodass für die Hyparschale 101 PKW Stellplätze, einschließlich 3 Behindertenstellplätze und für die Stadthalle 493 PKW-Stellplätze, einschließlich 17 Behindertenstellplätzen, vorgesehen sind. Der Parkplatz wird demnach eine Gesamtanzahl von 594 PKW-Stellplätzen enthalten.


Aufgrund einer ablehnenden Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum Bauantrag vom 27.08.2021 musste dieser überarbeitet werden. Es galt die Parkplatzfläche so anzupassen, dass landschaftsprägende Bäume erhalten werden. In der angepassten Planung werden nun eine Baumreihe östlich der Hyparschale sowie zwei freistehende Einzelbäume im östlichen Parkplatzbereich erhalten. Insgesamt werden somit 10 Bestandsbäume mehr erhalten. Durch den Erhalt der Bestandsbäume war es nötig, die Positionierung der Stellplätze und Fahrbahn leicht zu verändern, sodass die bisher geplanten Bus- und PKW-Stellplätze im östlichen Bereich aus Platzgründen wegfallen. Der Parkplatz wird demnach nur von PKW befahren und die Busse halten und parken in der nördlichen Verbindungsstraße. Im letzten Planungstand waren es 46 Neupflanzungen von Bäumen und durch die Planungsänderung werden nun 52 Bäume neu gepflanzt.
Gemäß Änderungsantrag zur DS0383/21/2/1 wurde festgelegt, dass ein Teil der PKW-Stellplätze und Busparkplätze mit Ladeinfrastruktur auszustatten sind. Daraufhin wurden in der Planung 35 E-Ladesäulen im westlichen Bereich des Parkplatzes vorgesehen. Gemäß des Stadtratsbeschlusses zur DS0383/21 ist in die Planungen der Bau einer öffentlichen Toilettenanlage in unmittelbarer Parkplatznähe vorzusehen. Im nördlichen Bereich wurden daher am Zufahrtsbereich des Parkplatzes zwei Toilettenanlagen in die Planung integriert. Die Toilettenanlagen sind wie jene auf dem Alten Markt.

Teilbereich 2 - Festwiese mit angrenzenden Wegeverbindungen

Die Flächen in diesem Bereich bleiben in ihrem Nutzungscharakter weitestgehend erhalten und werden aufgewertet. Zusätzlich zur heutigen Nutzung soll ein neuer Fahrradstellplatz das derzeit ungeordnete Fahrradparken ersetzen. Die Abstände zwischen den Fahrradanlehnbügeln wurden auf 1,20 m erweitert, da ausreichend Platz auf dem Gelände vorhanden ist und so eine beidseitige Nutzung der Fahrradanlehnbügel besser möglich ist. Zusätzlich wurden Stellplätze für Lastenfahrräder eingeplant.
Der Bereich enthält künftig 88 Fahrradanlehnbügel mit 176 Stellplätzen und 12 Anlehnbügel für Lastenfahrräder mit 24 Stellplätzen.

Teilbereich 3 - Umfeld Albin-Müller-Turm

Der nahe Außenbereich des Aussichtsturmes wird auch weiterhin als Zugangsbereich zum Albin-Müller-Turm genutzt. Südlich des Turmes soll ein weiterer Fahrradabstellplatz eingeordnet werden. Die Abstände zwischen den Fahrradanlehnbügeln wurden auf 1,20 m erweitert und zusätzlich wurden Stellplätze für Lastenfahrräder eingeplant. Der Bereich enthält künftig 57 Fahrradanlehnbügel mit 114 Stellplätzen und 9 Anlehnbügel für Lastenfahrräder mit 18 Stellplätzen.

Teilbereich 4 - Promenade

Vom Pferdetor in Richtung Norden wird eine großzügige Promenade entwickelt. Die Fläche der Promenade ist derzeit eine befestigte Wegetrasse, die jedoch im Dickicht endet. Mit der Promenade wird die Brücke zwischen den Platzflächen vor dem Albin-Müller-Turm über den Festplatz hin zum Freibereich der Hyparschale und zu dem nördlich verorteten Parkplatz geschlagen und bildet somit die interne Hauptwegverbindung im Gebiet. Mittig der Promenade sind eingesenkte und bepflanzte Mulden vorgesehen, welche die Regenentwässerung der anliegenden befestigten Wegeflächen gewährleisten.

Teilbereich 5 - Heinrich-Heine-Platz / Festplatz

Die Nutzung des Heinrich-Heine-Platzes soll bestehen bleiben und die Umfahrung des Heinrich-Heine-Platzes wird zukünftig ausschließlich als Vorfahrt für Besucher*innen der Stadthalle, Linien- und Tourismusbusse, Taxen und für Rettungsverkehre genutzt. Um die Nutzung für die genannten Fahrzeuge gewährleisten zu können, ist es erforderlich, die Breite der Fahrbahn beizubehalten, da nur so der erforderliche Platzbedarf mittels Schleppkurven nachweisbar ist.

Gemäß Stadtratsbeschlusses zum Änderungsantrag zur DS0383/21/2/1 wurde festgelegt, dass der Heinrich-Heine-Platz so zu entsiegeln ist, dass die verbleibende Verkehrsfläche an den zukünftigen Verkehrsbedarf angepasst wird.


Diesbezüglich gab es bereits eine mündliche Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Oberen Denkmalschutzbehörde und dem Stadtplanungsamt. Im Zuge der Abstimmung stellte sich heraus, dass eine Teilentsiegelung der Fläche durchaus möglich ist, da unterhalb der bisher vorhandenen Schwarzdecke im Fahrbereich noch das historische Pflaster vorhanden ist. Durch Abbruch der Schwarzdecke könnte das historische Pflaster aufgenommen und entsprechend historischem Stand von 1927 wieder eingebaut werden.
Im Bereich des Gehwegs ist noch das historische Mosaikpflaster und der Bord in seiner historischen Form vorhanden. Die Flächen werden daher so erhalten.


Das Oberflächenwasser auf dem Heinrich-Heine-Platz kann aufgrund des Gefälles in die vorhandene Grünfläche im Inneren des Platzes abgeleitet werden, sodass eine Ableitung des Regenwassers mittels Entwässerungsleitungen nicht nötig ist und die vorhandenen Bestandsbäume so eine zusätzliche Wasserzufuhr erhalten.

Teilbereich 6 - Umfeld Technikgebäude Hyparschale

Für die Versorgung der Hyparschale ist ein Technikgebäude inkl. Abfallbehälterstellplatz erforderlich. Dieses wird nördlich der Hyparschale in die vorhandene Grünfläche eingebettet.

Teilbereich 7 - Event-Plaza

Die alten, nicht dem Ursprung entsprechenden Anbauten nördlich der Stadthalle werden mit der Modernisierung der Stadthalle abgebrochen. Es entsteht ein neuer Wirtschaftsbereich, über den die Andienung der Stadthalle von Norden her erfolgt. Mit Blick auf den Dom und die Elbe kann die Fläche der Event-Plaza als Veranstaltungsfläche für Open-Air-Konzerte oder sonstige Veranstaltungen und Treffs genutzt werden. Zur Erhöhung der Attraktivität während der veranstaltungsfreien Zeit wird die aufgrund ihrer Funktion umfangreich versiegelte Fläche partiell mit einem Fontänenfeld ausgestattet. Für eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung werden in einem Teilbereich der Event-Plaza zwei Zisternen als Bestandteil des geplanten Entwässerungssystems unterirdisch angeordnet.

Teilbereich 8 - Elbwiesen

Die Bereiche östlich des Kleinen Stadtmarschs werden entsprechend ihrer Zuordnung landschaftlich wiederhergestellt und weiterentwickelt. Sie bilden den Übergang zu den Elbwiesen. Die locker eingestreuten Liegedecks unter den Baumkronen bieten Besucher*innen einen Blick auf die Stadtsilhouette.

Teilbereich 9 - Kleiner Stadtmarsch

Der Kleine Stadtmarsch bildet, wie derzeit auch, die Zufahrt zum Heinrich-Heine-Platz. Jedoch erhält er eine Anbindung an die geplante nördliche Verbindungsstraße südlich der ehemaligen Bahntrasse. Die Straße Kleiner Stadtmarsch wird gemäß dem Städtebaulichen Rahmenplan Rotehorninsel als Elbuferpromenade ausgebildet und steht damit vorrangig Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zur Verfügung. Die geplante Breite von 9 Metern wird durch die zeitweise intensive Mehrfachnutzung nach Veranstaltungen in der Stadthalle durch Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Busse und für temporäre Umleitungsverkehre erforderlich.