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Veröffentlichungen nach Art. 9 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung

Die Landeshauptstadt Magdeburg hat zu Gunsten der Natur- und Kulturpark Elbaue GmbH eine Bürgschaft für die Kreditfinanzierung eines neuen Vertriebs- und Zutrittskontrollsystems übernommen. Diese Bürgschaftsübernahme ist gemäß Art. 55 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung eine von der Notifizierungspflicht freigestellte Beihilfe.