Restabfall
- Jedes bewohnte Grundstück muss mit mindestens einer Restmülltonne an die Abfallentsorgung angeschlossen sein
- Grundstücke mit Wochenendhäusern oder Ferienwohnungen, die nur zeitweise oder saisonbedingt bewohnt werden, sind für den Zeitraum der Nutzung, jedoch mindestens für ein Quartal, an die Abfallentsorgung anzuschließen.
- Die An- und Ummeldung ist durch den Grundstückseigentümer schriftlich vorzunehmen.
- Für die auf dem Grundstück anfallende Abfallmenge muss ausreichendes Abfallbehältervolumen beantragt werden. Anderenfalls kann die Stadt die erforderlichen Leistungen festlegen. Beachten Sie dabei auch den jeweiligen Abfuhrturnus.
- Richtwert für die Behältergröße: 20 Liter je Bewohner und Woche
- Zugelassene Behälter für Restmüll: 60, 80, 120, 240, 770, 1100 Liter Füllraum
- 40 Liter Restmülltonnen können nur auf Grundstücken mit nur einem oder zwei Bewohnern widerruflich zugelassen werden.
14:00 bis 17:30 Uhr
Was gehört in die Restmülltonne ?
- verschmutztes Papier
- Schreibstifte
- Kohle-, Faxpapier
- Kehricht, Staubsaugerbeutel, Asche
- Tapetenreste
- Zigarettenasche und -reste
- Papiertaschentücher
- Klebebänder und -etiketten
- Hygieneartikel, Windeln
- Keramik und Porzellan
- Kassetten, Disketten
- Pflaster, Verbandmaterial
- Fotonegative, Filme
- Stoffreste, Leder, Gummi
- Spiegel-, Fenster- und Brillenglas
- Glühlampen (keine Energiesparlampen)
Abfallsäcke
Für gelegentlich mehr Restabfall, können Abfallsäcke erworben werden.
Weitere Informationen: Abfallsäcke
Die Säcke können an folgenden Stellen erworben werden:
14:00 bis 16:30 Uhr
13:00 bis 15:00 Uhr