Bis 2020 attraktive Förderkulisse für Investitionen in Magdeburg
In der neuen GRW-Fördergebietskarte ist Sachsen-Anhalt als so genanntes „prädefiniertes C-Fördergebiet“ eingestuft. Danach beträgt der maximale Fördersatz:
- für Investitionen kleiner Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme) künftig landesweit 35 Prozent.
- Mittlere Unternehmen (weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. 43 Mio. Euro Jahresbilanz-summe) können bei ihren Investitionen mit höchstens 25 Prozent bezuschusst werden.
- Bis zu 15 Prozent Förderung gibt es für Investitionen großer Unternehmen, die aber nur noch dann unterstützt werden dürfen, wenn dadurch neue wirtschaftliche Tätigkeiten im Land entstehen.
- Im Bereich der Großunternehmen sind also künftig nur noch Ansiedlungen sowie bestimmte Erweiterungsinvestitionen förderfähig.
Ab 2018 werden alle genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte abgesenkt.
Bislang gibt es in Sachsen-Anhalt aufgrund von EU-Vorgaben regional verschiedene Höchstfördersätze:
- Im Landessüden (Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Stadt Halle und Burgenlandkreis) können Investitionen mit maximal 40 Prozent (kleine Unternehmen), 30 Prozent (mittlere Unternehmen) bzw. 20 Prozent (große Unternehmen) bezuschusst werden.
- In den übrigen Landkreisen liegen die Höchstfördersätze jeweils 10 Prozentpunkte höher. Auch auf-grund dieser Änderung werden die GRW-Landesregelungen derzeit überarbeitet; die neue Förderrichtlinie soll ab Juli 2014 gelten.
Die neue GRW-Fördergebietskarte ist auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hier verfügbar:.
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