Elektroaltgeräte gehören nicht in die Abfalltonne! Dies wird durch das nebenstehende Symbol dargestellt. Geräte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht wurden, sind seit August 2005 hiermit gekennzeichnet. Leuchten und Photovoltaikmodule tragen ab Oktober 2015 das Symbol. |
Auch defekte Elektrogeräte müssen nicht sofort entsorgt werden. Manchmal lohnt sich eine Reparatur. Schauen Sie doch mal, ob es in Ihrer Nähe entsprechende Werkstätten gibt.
Hinweise: Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Gerät umschlossen sind, müssen vorher getrennt und gesondert abgegeben werden. Entsorgen Sie diese nicht im Restabfall. Angenommen werden Altbatterien und Altakkumulatoren beispielsweise am Schadstoffmobil, in der Abfallberatung (Sternstraße 13) und auf den Wertstoffhöfen. Auch viele Händler bieten Sammelboxen an.
Löschen Sie alle personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Elektroaltgeräten (z. B. Notebook, Tablet). Nur der Nutzer der Geräte ist hierfür verantwortlich.
Elektrokleingeräte
bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern werden in haushaltsüblichen Mengen an folgenden Stellen angenommen:
Elektrogroßgeräte
mit einer Kantenlänge größer 25 Zentimetern werden wie folgt angenommen:
Vertreiber / Händler mit einer Verkaufsfläche größer 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sind seit dem 24.07.2016 verpflichtet, Elektroaltgeräte anzunehmen. Bei Onlinehändlern zählt die Lager- und Versandfläche. Außerdem muss dem Onlinehändler bereits beim Abschluss des Kaufvertrages die Rückgabeabsicht mitgeteilt werden.
Elektrokleingeräte (Kantenlänge maximal 25 Zentimeter) werden kostenfrei zurückgenommen. Je Geräteart müssen bis zu 5 Geräte angenommen werden. Es ist nicht notwendig, ein neues Gerät zu kaufen. Ein Kaufnachweis, z. B. in Form eines Kassenzettels, ist ebenfalls nicht notwendig.
Elektrogroßgeräte mit einer Kantenlänge größer als 25 Zentimeter müssen vom Handel nur angenommen werden, wenn gleichzeitig ein Gerät mit gleicher Funktion gekauft wird.
Die Altgeräte werden an den Sammelstellen (z. B. kommunale Wertstoffhöfe) in folgenden Gruppen getrennt erfasst: