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Haushalt 2021 der Landeshauptstadt genehmigt

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2021 der Landeshauptstadt Magdeburg genehmigt. Damit verfügt die Kommune bereits Anfang des Jahres 2021 über einen vollziehbaren Haushalt. Dieser umfasst rund 756 Millionen Euro an Aufwendungen und 207 Millionen Euro für Investitionen. Die Satzung war am 7. Dezember 2020 vom Stadtrat verabschiedet worden.


Der Beigeordnete für Finanzen und Vermögen, Bürgermeister Klaus Zimmermann, freut sich über die Genehmigung:

„Damit können wir zeitnah unsere geplanten Projekte und Vorhaben umsetzen. Doch dies geschieht in der Gewissheit, dass wir uns in der Konsolidierung befinden und die Folgen der Corona-Pandemie für die städtischen Haushalte nicht absehbar sind. Maßhalten und die genaue Überprüfung aller Ausgaben und vor allem neuer Investitionen sind für die kommende Zeit wichtiger denn je.“

Wie alle Kommunen spürt Magdeburg die Auswirkungen rückläufiger Steuererträge und steigender Sozialausgaben, denn diese lassen einen Haushaltsausgleich aktuell unmöglich werden. Der bestätigte Haushalt umfasst die für das Jahr 2021 geplanten Kreditaufnahmen in Höhe von rund 56 Millionen Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von rund 217 Millionen Euro. Zu den größten Posten gehören in diesem Jahr wieder die Sanierung bzw. der Neubau von Schulen im Wert von mehr als 38 Millionen Euro. Aber auch die Großbauvorhaben Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee, Ersatzneubau Strombrückenzug und Reaktivierung des Industriehafens können fortgesetzt werden, wofür 2021 rund 59 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt sind.

Mit Blick auf die kommenden Jahre teilte das Landesverwaltungsamt mit:

„Ob auch in den kommenden Jahren in vergleichbarem Umfang in die Zukunft der Stadt investiert werden kann, hängt maßgeblich von der Bereitschaft des Stadtrates ab, durch frühzeitige Konsolidierungsmaßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt zu erhalten.“

Vor dem Inkrafttreten wird die Haushaltungssatzung noch öffentlich ausgelegt. Interessierte Magdeburger*innen können diese vom 1. bis 9. Februar 2021 im Finanzdezernat in der Julius-Bremer-Straße 8 einsehen. Aufgrund der Corona-Regeln wird um vorherige Anmeldung per E-Mail an finanzservice@sk.magdeburg.de gebeten.

21.01.2021