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Einschränkungen des Betriebes der Ausländerbehörde durch COVID-19

Die Ausländerbehörde Magdeburg arbeitet neben den Umbaumaßnahmen eingeschränkt weiter. 

Ablaufende oder bereits abgelaufene Schengen-Visa sind automatisch bis zum 30.06.2020 gültig. Voraussetzung dafür ist, dass die Einreise mit dem gültigen Visum vor dem 17.03.2020 bzw vor dem 09.04.2020 erfolgte.

Weitere Hinweise können dem entsprechenden Hinweisblatt entnommen werden.

  

E-Mails der Ausländerbehörde Magdeburg

Trotz Umbaus und Einschränkungen durch das Corona-Virus bearbeitet die Ausländerbehörde Magdeburg Ihre Anträge weiter. 

Wenn Sie einen Antrag gestellt und Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie von uns eine Email mit einem Termin.

Bitte prüfen Sie Ihren Email-Eingang und auch Spam-Ordner in ihrem E-Mail-Postfach!

16.04.2020