Inhalt

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 16.500,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds beträgt 79 v. H. (13.035,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligen sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit zusammen bis zu 14 v. H. (2.310,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger beträgt mindestens 7 v. H. (1.155,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ausgangssituation

Die Beleuchtung der Ansbacher Straße erfolgte vor Beginn der Maßnahme durch drei Leuchten mit einer Bestückung von Na-Lampen mit je 70 W.
Die elektrische Gesamtleistung je Lichtpunkt betrug somit inklusive Vorschaltgerät 83 W. Durch die fast 30 Jahre alten Leuchten war die Anlage von einer großen Störanfälligkeit gekennzeichnet. Die Leuchten, mit ihren Abdeckungen, waren durch UV-Einstrahlung stark angegriffen, die Lichtlenkung und der Wirkungsgrad der Leuchte entsprechend eingeschränkt.

Kurzbeschreibung der Maßnahme

Im Zuge der Maßnahme wurden die drei vorhandenen Maste (Lichtpunkthöhe 5 m) mit neuen LED-Leuchten (Modulleistung 12 W) bestückt. Ein Lichtpunkt wurde komplett ergänzt.
Die Einspeisung wurde von der Stendaler Straße, den Vorschriften entsprechend, mit Erdkabel 5x16 mm² erneuert.

Vorbereitung, Durchführung und Fertigstellung der Maßnahme

Durch das Tiefbauamt wurden die Planungsleistungen für die Ausführung der Tiefbau- und Elektroleistungen erstellt. Für die Planung der Straßenbeleuchtung wurde entsprechend der Beleuchtungsklasse P 5  (3 Lx / 0,6Lx) eine Beleuchtungsberechnung (Dialux-Verfahren) entsprechend der DIN EN 13201 durchgeführt.
Der ermittelte notwendige Lichtstrom führte zur Auswahl der LED-Leuchte.
Es wurden besonders energieeffiziente, langlebige, dimmbare LED-Leuchten ausgewählt. Diese dimmen in den verkehrsschwachen Zeiten (von 23.00 Uhr -05.00 Uhr) die Beleuchtung automatisch.
Die erstellten Ausschreibungsunterlagen wurden nach Prüfung und Freigabe durch den Fördermittelgeber, nach öffentlicher Ausschreibung, durch die Zentrale Vergabestelle der Landeshauptstadt Magdeburg, ausgeschrieben. Der Vergabevorgang wurde durch das Rechnungsprüfungsamt begleitet und der Zuschlag auf das kostengünstigste Angebot erteilt.
Vor Beginn der Maßnahme wurde der Ist-Zustand durch Fotos dokumentiert.
Bereits 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme wurde das Bauschild entsprechend der Vorgaben des Fördermittelgebers am Beleuchtungsmast angebracht.
Die Maßnahme wurde planmäßig am 06.04.2020 mit der Baustelleneinrichtung begonnen.
Nach Beendigung der Tiefbauarbeiten und dem Abschluss der Kabelverlegung sowie der Lieferung und Montage der LED-Leuchten wurde die Anlage am 07.05.2020 fertiggestellt und in Betrieb genommen.

Ergebnis der Maßnahme

Die in die Jahre gekommene Altanlage wurde durch eine hocheffiziente langlebige LED-Anlage ersetzt, vorhandene Altmasten konnten erhalten werden. Wartungsaufwand und -kosten können zukünftig reduziert werden.
Eine Einsparung von CO2 wurde erzielt, die Einsparung von Energiekosten wurde sogar übertroffen (s. Folgekostenbetrachtung).