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Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

In der Ausländerbehörde und Staatsangehörigkeitsbehörde werden zur Erledigung der gesetzlichen Aufgaben persönliche Daten der Antragsteller erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Daten werden benötigt für die Durchführung ausländer- und asylrechtlicher Bestimmungen, die Bearbeitung und Entscheidung über einen Antrag auf Namensänderung sowie staatsangehörigkeitsrechtlicher Prüfungen.

Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung §§ 86 ff. AufenthG, § 11 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU, §§ 6, 7 AZRG und § 31 StAG.

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der
Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie:

- in den folgenden Informationsschreiben gemäß Art.13 DSGVO oder
- von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter der Ausländer- bzw. Staatsangehörigkeitsbehörde.

Ausländer- und Asylrechtliche Angelegenheiten

Namensänderungsangelegenheiten

Staatsangehörikeitsangelegenheiten

25.05.2018