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Naturschutz

Natur und Landschaft sind so zu schützen und zu pflegen, dass

  1. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
  2. die Nutzbarkeit der Naturgüter
  3. die Pflanzen- und Tierwelt
  4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft

nachhaltig gesichert sind.

Zu den Aufgaben der Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege gehören:

  • die Landschaftsplanung
  • die Ausweisung von Schutzgebieten
  • die Biotoperfassung und deren Schutz, der Pflanzen- und Tierschutz sowie die Tierhegekontrolle
  • Baumfällgenehmigungen

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörde

Teamleiter Herr Gruhle

Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg