Hauptmenü
Inhalt

Gesundheitspass für Tiere

Gesundheitspass für Heimtiere

Für Reisen ins Ausland mit Hund, Katze oder Frettchen gilt seit dem 1. Oktober 2004 ein einheitlich gestalteter EU-Heimtierpass.  Der Pass enthält die Adresse des Besitzers, eine Beschreibung des Tieres sowie dessen Kennzeichnung (Microchip-Nummer). Außerdem werden alle klinische Untersuchungen, Behandlungen gegen Zecken und Echinococcen sowie Tollwutimpfung und andere Impfungen im Heimtierpass dokumentiert.

Der Heimtierpass ist ausschließlich bei Tierärzten erhältlich. Dort können auch die für die Reise gegebenenfalls erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden. Die Kosten werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet.

Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen in EU-Mitgliedstaaten mitgenommen werden, müssen:
- mit einem Microchip markiert sein,
- eine gültige Impfung gegen Tollwut haben, die der Tierarzt im EU-Heimtierpass bestätigt hat.

Bei Reisen in Nicht-EU-Staaten sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen ( z. B. Nachweis des Tollwutimpfschutzes in einer Blutprobe, Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Tierarzt oder im Veterinäramt!

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung

Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Lübecker Straße 32
39124 Magdeburg