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46. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Albert-Vater-Straße 140"

  • Übersicht im Stadtteil

Das Vorhabengebiet umfasst eine Gewerbebrache von rund 0,9 ha, auf der Geschosswohnungsbau entwickelt werden soll. Hierzu erfolgte auf Antrag des Vorhabenträgers und mit Stadtratsbeschluss im August 2018 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 201-4.1 „Albert-Vater-Straße 140“.

Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im rechtswirksamen F-Plan ist das Plangebiet als Grünfläche dargestellt. Diese Darstellungen entsprechen nicht den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanes, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Daher soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB im betroffenen Bereich geändert werden in Wohnbaufläche.

Stand des Verfahrens:

Beteiligung der Behörden und  sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
18.01.2024 - 19.02.2024

Aufstellungsbeschluss

* auf Antrag im Stadtrat erneute Behandlung in den Ausschüssen

18.01.2024*
15.02.2024

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

mit parallel anhängenden B-Plan-Verfahren Nr. 201-4.1 „Albert-Vater-Straße 140“
20.03.2024

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