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Ausfuhrkennzeichen beantragen

Rechtsgrundlage

Wichtige Hinweise

  • Das Fahrzeug ist bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens zwingend vorzuführen.
  • Zum Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs kommt es im Wesentlichen darauf an, dass das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt. Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen ist eine Hauptuntersuchung vor Antragstellung durchzuführen.
  • Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens wird auf die Dauer der nachgewiesen Haftpflichtversicherung begrenzt und kann längstens 1 Jahr betragen.
  • Das Fahrzeug kann bis zum Ablauf der Gültigkeit sowohl hier als auch im Ausland gefahren werden.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird auf die Ausfuhr beschränkt und mit dem Ablaufdatum der Zulassung versehen. Zusätzlich kann ein internationaler Zulassungsschein beantragt werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsabteilung Kfz-Zulassungsbehörde (nur für gewerbliche Zulassungen)

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg