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Ordnungsamt und Bürgerservice / Allgemeine Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten

Der Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten befasst sich mit:

  • Großveranstaltungen
  • Märkte
  • Jagdwesen
  • Fischereiangelegenheiten
  • Veranstaltungen
  • Hundehaltung

einige rechtliche hinweise

Ausnahmegenehmigung nach Sonn- u. Feiertagsgesetz

Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.

Beim Vorliegen dringender Gründe können Ausnahmen von (öffentlich bemerkbare Arbeiten und Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen) zugelassen werden, sofern damit keine erhebliche Beeinträchtigung des Sonn- und Feiertagsschutz verbunden ist.

Die Antragstellung ist hinreichend zu begründen.

Fischereischein

Wer in einem deutschen Binnengewässer fischen will, muss hierzu einen Fischereischein vorweisen können. Voraussetzung für den Erhalt des Fischereischeins ist eine Fischereischeinprüfung, die zweimal jährlich durch das Ordnungsamt durchgeführt wird. Anschließend kann der Fischereischein beim Ordnungsamt beantragt werden.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigt man zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein, der beim Besitzer des Gewässers einzuholen ist.

Befristete Fischereierlaubnisscheine sind bei Tourist-Information Magdeburg erhältlich.

Mitzubringende Unterlagen:

- Fischereischein.


Jagdschein

Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben. In Vorbereitung der Jägerprüfung bietet die Jägerschaft Lehrgänge an. Der Jagdschein muss dann bei der Unteren Jagdbehörde im Ordnungsamt am Hauptwohnsitz beantragt werden. Bei Antragstellung ist eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung vorzulegen. Allein der Jagdschein berechtigt aber nicht zum Jagen in einem Jagdbezirk. Dafür ist die Erlaubnis vom Jagdpächter des Jagdbezirkes einzuholen.

Unabkömmlichkeit vom Wehrdienst

Wenn Arbeiter oder Angestellte zum Wehrdienst oder Zivildienst einberufen werden, aber im Betrieb unabkömmlich sind, können Arbeitgeber in begründeten Fällen beim Ordnungsamt einen Antrag auf Zurückstellung der Mitarbeiter vom Wehrdienst oder Zivildienst stellen.

Veranstaltungen und Märkte

Wenn Sie eine Veranstaltung oder einen Markt planen, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt. Wenn Sie selbst Waren auf Wochenmärkten der Stadt Magdeburg verkaufen möchten, informieren Sie sich bitte bei der "Weißen Flotte" GmbH Magdeburg

Die Wochenmärkte werden an folgenden Plätzen abgehalten:

- Alter Markt,

- Nicolaiplatz,

- Platz an der Kaufhalle Reform/Walter-Kaßner-Straße,

- Neustädter Platz.

Beim Verkauf auf privaten Märkten müssen Sie sich mit dem Betreiber des Marktes in Verbindung setzen. Zu beachten ist hierbei, dass erforderlichen Nachweise (Reisegewerbekarte oder Gestattung, Sondernutzungserlaubnis) vorliegen.