Allgemeine Informationen zum Kinderschutz
Die Koordinationsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen ist Anlaufstelle zum Thema Kinderschutz in der Landeshauptstadt Magdeburg. Sie ist Bestandteil des Netzwerkes Kinderschutz und Frühe Hilfen Magdeburg (KiMa).
- vernetzt Angebote und Akteure des Magdeburger Kinderschutznetzwerkes
- organisiert Fach- und Arbeitsgruppen mit und für Fachkräfte im Kinderschutz zu aktuellen (Problem)Lagen
- vermittelt geeignete Ansprechpartner im Jugendamt oder freier Träger im Kontext Kinderschutz
- informiert über bestehende Hilfesysteme zum Kinderschutz in der Stadt Magdeburg
- thematisiert aktuelle bestehende Bedarfe von Fachkräften
- organisiert Fortbildungen zum Thema Kinderschutz
- organisiert und moderiert „Anonyme Fallberatungen“ gem. § 8b SGB VIII (Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe) sowie § 4 KKG (Gesetz zur Information und Kooperation im Kinderschutz)
Vielfältige Informationen für Eltern und Interessierte
Internetseite für Magdeburger Familien
Das Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen Magdeburg (KiMa) hat eine Internetseite für (werdende) Eltern und Interessierte. Unter www.kinder-in-magdeburg.de sind ab sofort nützliche und interessante Informationen rund um den Familienalltag verfügbar.
Ansprechpartnerin
Meldung einer Kindeswohlgefährdung
Zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt nutzen Sie bitte den
Meldebogen Kindswohlgefährdung.
Bitte beachten Sie: Die korrekte Darstellung des Meldebogens ist Browser-abhängig. Zum Ausfüllen nutzen Sie dafür z.B. Edge oder Chrome.
Hinweise zum Kinderschutz
Definitionen, Begrifflichkeiten und Handhabung bei einer Kindeswohlgefährdung.
Kinderschutzleitlinien
Die S-3-Leitlinie als Instrument bei Kindesmisshandlung,-missbrauch- und vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe wurde von der AWMF im Februar 2019 veröffentlicht. Nähere Informationen erhalten Sie mit einem Klick auf das folgende Dokument:
Anonyme Fallberatung
Anspruch auf anonyme Fallberatung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft haben Personen gemäß § 4 Absatz 1 KKG (Gesetz zur Information und Kooperation im Kinderschutz) sowie alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen gemäß § 8b SGB VIII. Der sich daraus ergebene Beratungsanspruch besteht gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dient der fachlichen Beratung und Begleitung von Fachkräften zur unterstützenden Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung. Das Formblatt für eine Beratungsanfrage finden Sie hier:
Bitte senden Sie Ihre Beratungsanfrage anonymisiert per Fax an 0391 540 2550 oder Mail an Kinderschutz.AFB@jga.magdeburg.de zurück.
Allgemeine Hinweise zur Inanspruchnahme einer anonymen Fallberatung sind hier aufgeführt: