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Informationen zum Asylverfahren (BAMF)

Für die Durchführung des Asylverfahrens ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Von der Asylantragstellung bis zum Ausgang des Asylverfahrens sind verschiedene Etappen zu durchlaufen.

Asyl ist ein von der Verfassung geschütztes Recht und die Prüfung hat nach gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Für das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gehört die Prüfung von Asylanträgen zu den wichtigsten Aufgaben, bei der eine Vielzahl von Verfahrensschritten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zuständigkeiten einzuhalten ist. Das BAMF bewertet, ob einem Asylantragstellenden in seinem Herkunftsland Verfolgungsmaßnahmen drohen, die sein Leben oder seine Freiheit bedrohen.

Das BAMF informiert auf seiner Internetseite über einzelne Aspekte des Asylverfahrens wie der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung des Antragstellenden, der Entscheidungsfindung, der Verfahrensoptimierung aber auch den europäischen Kontext.