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Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) am 01.03.2020

Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Damit wurde der Rahmen für eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von qualifizierte Fachkräften aus Drittstaaten geschaffen.
Danach können Fachkräfte, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in den entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten. Die bisherige Beschränkung auf die sogenannten Mangelberufe entfällt. Auf die Vorrangprüfung bei der Agentur für Arbeit soll bei Fachkräften vom Grundsatz her verzichtet werden.
Erweitert werden auch die Möglichkeiten der Einreise zur Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzsuche sowie zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes bildet das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz.

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Anerkennung in Deutschland

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