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Allgemeines Ordnungsrecht

Im Team Allgemeines Ordnungsrecht werden die Verwaltungsgebühren und die Auslagen zu den zu den getroffenen behördlichen Maßnahmen festgesetzt.
Wer zu einer Amtshandlung Anlass gibt, hat grundsätzlich die Kosten hierfür zu tragen. Für die von den Bediensteten des Ordnungsamtlichen Außendienstes getroffenen Maßnahmen werden Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Das Team Allgemeines Ordnungsrecht ist dafür verantwortlich, dass die Kosten per Leistungsbescheid festgesetzt werden.

Sollten zu Verwaltungsverfahren des Ordnungsamtlichen Außerndienstes Widersprüche eingehen, so werden diese hier zunächst einer gründlichen Prüfung unterzogen. Hier werden auch Eil- und Musterverfügungen für den Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt erarbeitet.

Dem Team Allgemeines Ordnungsrecht zugeordnet ist das Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg. Alle Fundsachen (mit Ausnahme der in anderen Behörden oder Verkehrsanstalten anfallenden) werden durch das Fundbüro verwaltet. Nichtabgeholte Gegenstände werden in regelmäßig stattfindenden Versteigerungen oder Veräußerungen verwertet. Wertlose Sachen werden ordnungsgemäß entsorgt.