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Eingliederungshilfe für seelisch beeinträchtigte junge Menschen gem. SGB VIII

Aufgaben der Eingliederungshilfe

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund einer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Im Team Eingliederungshilfe erhalten Sie Beratung und Unterstützung und können einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfen stellen.
Notwendigkeit, Art und Umfang der Leistungen werden mit Ihnen gemeinsam besprochen.

Öffnungszeiten Eingliederungshilfe

 

Montag:

09:00 - 12:00 Uhr & nach Terminvergabe

Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: nach Terminvergabe
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr & nach Terminvergabe
Freitag:

nach Terminvergabe