Pflege- Wohngemeinschaften
Kosten entstehen in der Regel für die Miete des Zimmers, die ambulante pflegerische Versorgung, anteilige Kosten für eine Präsenzkraft in der WG und eine Servicepauschale (z.B. für Mahlzeitenversorgung).
Das vorhandensein eines Pflegegrades ist häufig Voraussetzung für den Einzug in eine solche nichtselbstorganisierte WG, die in eingeschränktem Rahmen behördlicher Aufsicht unterliegen kann.