Inhalt

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können.
Die Pflegekassen zahlen in den PG 1-5 einen monatlichen Entlastungsbetrag i.H.v. 125,00 € als Sachleistung.

Mit der neuen Pflegebetreuungsverordnung vom 05.05.2023 können sich nun auch Privatpersonen als Nachbarschaftshelfer*innen qualifizieren und registrieren lassen. Mehr Informationen erhalten Sie unter:

www.nachbarschaftshilfe-sachsen-anhalt.de