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Teilungsgenehmigungen (Grundstücke)

Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, ist dies nicht mehr genehmigungspflichtig. Sie müssen sich an einen öffentlichen Vermesser wenden.

Zur Beantragung der Teilungsgenehmigung sind Unterlagen gemäß der Bauvorlagenverordnung beizubringen. Da diese sich nach dem jeweiligen Anliegen richten, ist eine Rücksprache mit der zuständigen Behörde empfehlenswert. Die Gebühren für die Bearbeitung richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen und werden nach der Bau- und Allgemeinen Gebührenordnung erhoben.

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Zuständige Stelle Quelle: BUS Sachsen-Anhalt

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