Werner-Heisenberg-Straße/Sarajevo-Ufer

Ort:

Magdeburg
Alte Neustadt

Anschrift:

39106 Magdeburg

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Werner-Heisenberg-Str./Sarajevo-Ufer

Die Landeshauptstadt Magdeburg schreibt freibleibend ein Grundstück zur Neubebauung aus.

Das Kaufgrundstück befindet sich an der Ortslage Werner-Heisenberg-Straße/Sarajevo Ufer im Gebiet der Entwicklungsmaßnahme Magdeburg-Rothensee Zone IV „Wissenschaftshafen" im historischen ehemaligen Handelshafen. Die Entwicklung des Handelshafens soll zu einem Zentrum von Innovation und Wissenstransfer

(„Wissenschaftshafen") mit weiteren Flächen für Wohnnutzungen, Dienstleistungen, Freizeit und Tourismus erfolgen.

Der Handelshafen Magdeburg-Neustadt lässt sich als eine bauzeitlich überkommene Gesamtheit hafentypischer Funktionsbauten und technischer Anlagen darstellen. Besonders charakteristisch sind hierbei u.a. das Hafenbecken mit Hafeneinfahrtskanal aus dem Jahre 1886 einschließlich hafentypischer Straßen- und Platzbauten sowie der noch vorhandenen Hafenbahngleise hervorzuheben. Als spätgründerzeitliche Binnenhafenanlage Mitteldeutschlands ist der Handelshafen Magdeburg-Neustadt als Beispiel für die Expansion von Handel und Verkehr in der Gründerzeit und dem beginnenden 20. Jahrhundert von großer industriegeschichtlicher, städtebaulicher sowie technik- bzw. verkehrsgeschichtlicher Anschaulichkeit und Bedeutung. Durch seine baulich-funktionale Geschlossenheit besitzt der Magdeburger Handels- und Binnenhafen einen hohen Denkmalaussagewert für die Verkehrs-Handels- und Schifffahrtsgeschichte bis Mitte des 20. Jahrhunderts.

Das Verkaufsgrundstück liegt in attraktiver Lage zwischen Elbe und dem historischen Hafenbecken. Umliegend befinden sich bebaute gewerbliche und gemischt genutzte Grundstücke. Das gesamte Areal ist von wissenschaftlicher Forschung und Dienstleistungsgewerbe geprägt. Eine Straßenbahn-und Bushaltestelle ist in wenigen Gehminuten vom Objekt aus zu erreichen. Vom Wissenschaftshafen ist das Zentrum von Magdeburg in ca. 4 Autominuten und die BAB 2 in ca. 10 Autominuten zu erreichen.

Katasterdaten

Flur

274

 

Flurstücke

10480 (tlw.)

ca. 327 m²

 

10523 (tlw.)

ca. 291 m²

 

10527

3.192 m²

 

Verkaufsgröße

ca. 3.810 m²

Kosten

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages stehen, einschließlich der Vermessungs- und Katasterkosten, hat der Erwerber zu tragen.

Bebauung/Nutzung derzeit

Das Grundstück ist mit zwei Garagen und ein Abstellschuppen bebaut. Die aufstehenden Baulichkeiten sind ungenutzt und nicht für eine Folgenutzung vorgesehen.

Planungsrecht

Art, Maß der baulichen Nutzung

Zulässig ist an diesem Standort eine wissenschaftsnahe, nicht störende gewerbliche Nutzung/Verwaltung/Büro sowie kulturelle, sportliche, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, die den Ausweisungen des wirksamen Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Wissenschaft und Forschung" entsprechen. Für das Gebiet existiert ein Masterplan als Grundlage für spätere Planungen. Eine Wohnnutzung ist ausgeschlossen. Die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB.

Erschließung

Das Grundstück ist verkehrlich durch die Werner-Heisenberg-Straße erschlossen. Eine medientechnische Erschließung (Gas, Strom, Trinkwasser, Abwasser und Regenwasser) ist über die v. g. Straße möglich.

Orientierungswert

Der Orientierungswert beträgt 487.500,- EUR und stellt das Mindestgebot dar. Der Orientierungswert entspricht dem Neuordnungswert gem. § 169 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB). Nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahme ist dementsprechend kein Ausgleichsbetrag mehr zu zahlen.

Besonderheiten

Denkmalschutz

Das Grundstück ist Bestandteil des Kulturdenkmales Handelshafen Magdeburg-Neustadt. Es stellt somit ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) dar und befindet sich in einem archäologischen Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA. Die aufstehenden, ungenutzten Gebäude (zwei Garagen und ein Abstellschuppen) sind hiervon ausgenommen.

Im Hinblick auf eine künftige Neubebauung des Grundstückes ist zu beachten, dass durch das Hinzufügen von Anlagen die Struktur und Gestalt der denkmalkonstituierenden Eigenschaften des Denkmalbereiches nicht zerstört werden. Bauliche Veränderungen müssen sich in Anordnung, Größe und Gestaltung unter Beachtung der historischen Funktionsverbindungen zwischen Elbe, Hafenbauten und technischen Anlagen denkmalverträglich in das Kulturdenkmal Handelshafen einfügen. Mit der Denkmalschutzbehörde ist eine Abstimmung über die Gestaltung der Außenanlagen zu führen.

Baulasten

Für die Flächen des Verkaufsgrundstückes gibt es im Baulastenverzeichnis keine Baulasteintragungen.

Medienerschließung

Über das Verkaufsgrundstück verlaufen im äußersten nördlichen Bereich Versorgungsanlagen der Medien Strom und Trinkwasser der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM). Die auf dem Grundbesitz verlaufende Stromleitung (Mittelspannung) ist außer Betrieb. Auf der Verkaufsfläche befindet sich zudem ein Kabelverteilerschrank nebst Bediengang der SWM. Die SWM nehmen jedoch von einer dinglichen Sicherung Abstand. Die Versorgungsleitungen sind vom Anschlussnehmer entsprechend der jeweiligen Anschlussverordnung unentgeltlich zu dulden.

Darüber hinaus muss der vorhandene Mischwasserkanal der Magdeburger Hafen GmbH (MHG) bis zum Ersatz erhalten bleiben. Die ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers obliegt den jeweiligen Grundstückseigentümern (§§56 Satz 2 WHG, 79 b Abs. 1 WG LSA). Dabei ist das anfallende Niederschlagswasser entsprechend der Maßgaben der §§ 55 Abs. 2 WHG, 79 Abs. 4 WG LSA grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück zu speichern, zu versickern, zu verdunsten oder zur Bewässerung zu nutzen. Die konkreten Maßgaben für die Entwässerung der einzelnen Grundstücke ergeben sich aus der jeweiligen grundstücksbezogenen Zustimmung zur Entwässerung, die von der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH (AGM) auf Grundlage der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg vom 12.12.2005 und der Abwasserentsorgungsbedingungen der AGM erteilt wird.

Hochwasserschutz

Das Grundstück befindet sich im natürlichen Überschwemmungsgebiet der Elbe. Für alle Bauvorhaben gelten somit auch die Vorschriften des § 78 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Mittelfristig ist die Errichtung einer Hochwasserschutzanlage vorgesehen, bis zur Realisierung bedarf es jedoch eines Nachweises zur hochwassersicheren Bebauung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

Altlasten

Gegenwärtig sind keine Informationen zu vorhandenen Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen, die einen weiteren Erkundungsbedarf oder Gefahrenabwehrmaßnahmen oder Nutzungseinschränkungen hinsichtlich einer industriell-gewerblichen Nutzung bzw. Mischnutzung bedingen, bekannt. Durch die Zugehörigkeit der Flurstücke zum Ökologischen Großprojekt Magdeburg-Rothensee und aufgrund der industriellen Vornutzung der Flächen sind Bodenkontaminationen grundsätzlich nicht auszuschließen.

Sonstiges

Auf dem Verkaufsgrundstück befindet sich Baumbestand, der laut § 3 der Baumschutzsatzung geschützt und dauerhaft zu erhalten ist. Im Verkaufsfall besteht eine vertragliche Bauverpflichtung innerhalb einer noch zu vereinbarenden Frist. Für den Fall der Nichtumsetzung verpflichtet sich der Erwerber zur Rückübertragung des Kaufgegenstandes. Die Verpflichtung wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch gesichert.

Verfahren

Interessenten für das Verkaufsgrundstück geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot  inkl. einer Beschreibung des geplanten Bauvorhabens bzw. eines Nutzungskonzepts in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zum Grundstück Werner-Heisenberg-Straße/Sarajevo Ufer" bis zum 17.06.2024 unter der Anschrift

          Landeshauptstadt Magdeburg
          Die Oberbürgermeisterin
          Fachbereich Liegenschaftsservice
          Julius-Bremer-Straße 8-10
          39104 Magdeburg

ab.

Angebote, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Angebote per E-Mail oder Fax finden keine Berücksichtigung. Die Kaufverhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien geführt.

Dem Angebot sind zudem eine Beschreibung des geplanten Bauvorhabens bzw. ein Nutzungskonzept beizufügen. Ein entsprechender Finanzierungsnachweis eines Kreditinstitutes ist vor Beurkundung des Kaufvertrages zu übergeben.

Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Wertungskriterien mit folgender Gewichtung:

1. Einfügen in das Umfeld / städtebauliche Qualität 30 %
  • Qualität der Umsetzung der planungsrechtlichen Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung (ehemaligesHafengebiet, Flächendenkmal)
  • Gestaltung der Freiräume
  • architektonische Gliederung und Differenzierung
  • zeitgemäße moderne Architektursprache
2.    Nutzungskonzept 30 %

Standortangemessene Nutzung (Vorgabe gemäß Exposè unter Planungsrecht)

Das Nutzungskonzept soll darstellen, wie das Bauvorhaben den Zielstellungen der Landeshauptstadt zur Entwicklung des alten Handelshafens zum Wissenschaftshafen gerecht wird und diese unterstützt. Insbesondere Zielstellungen zur thematischen wissenschaftlich-technischen Ausrichtung des Bauvorhabens, Darstellung der angestrebten bzw. bestehenden Kooperationen aus Wissenschaft und Wirtschaft, Einbindung der wissenschaftlich-technischen Einrichtungen aus Stadt und Region, Kooperationen mit innovativen Unternehmen, Investitionsvolumen und zu schaffende hochwertige wissenschaftsnahe Arbeitsplätze (erwartete Mitarbeiterinnen mit Bachelor oder höherwertigen Abschluss, nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach technisch/nicht technisch) sollen im Konzept dargestellt werden.

3.    Kaufpreis 40 %

Die Erfüllung der Kriterien wird jeweils mit auf einer Skala von 1 (ungenügend) bis 5 (besonders gut) Punkten bewertet und diese jeweils mit der Gewichtung, die sich aus den angegebenen Prozentpunkten ergibt, multipliziert. Die sich danach bei den einzelnen Kriterien ergebenden Punktzahlen werden addiert.

Die Entscheidung über den Verkauf und über den Zuschlag (Investor, Kaufpreis, Vorhaben) treffen freibleibend die politischen Gremien der Landeshauptstadt. Aus der Teilnahme an der Ausschreibung lassen sich keine Verpflichtungen der Landeshauptstadt herleiten, insbesondere auch nicht für den Fall, dass ein Verkauf des Grundstückes, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt. Die Landeshauptstadt behält sich vor, ob, wann, an wen und auf Grundlage welchen Konzeptes der Verkauf erfolgt.

Für eine Besichtigung steht Ihnen Frau Hartmann nach vorheriger Terminabstimmung gerne zur Verfügung.