Niels-Bohr-Str. 45, 47

Ort:

Magdeburg

Anschrift:

Niels-Bohr-Str. 45, 47
39106 Magdeburg

Karte anzeigen Anfrage zur Immobilie

Niels-Bohr-Str. 45, 47

Die Landeshauptstadt Magdeburg schreibt freibleibend ein Grundstück zum Erhalt, zur Sanierung und/oder baulichen Erweiterung der vorhandenen Bestandsbebauung aus.

Das Kaufgrundstück befindet sich an der Niels-Bohr-Straße im Gebiet der Entwicklungsmaßnahme Magdeburg-Rothensee Zone IV „Wissenschaftshafen" im historischen ehemaligen Handelshafen. Die Entwicklung des Handelshafens zu einem Zentrum von Innovation und Wissenstransfer („Wissenschaftshafen") mit weiteren Flächen für Dienstleistungen, Freizeit und Tourismus ist vorgesehen. Der Handelshafen Magdeburg-Neustadt lässt sich als eine bauzeitlich überkommene Gesamtheit hafentypischer Funktionsbauten und technischer Anlagen darstellen. Besonders charakteristisch sind hierbei u.a. das Hafenbecken mit Hafeneinfahrtskanal aus dem Jahre 1886 einschließlich hafentypischer Straßen- und Platzbauten sowie der noch vorhandenen Hafenbahngleise hervorzuheben. Als spätgründerzeitliche Binnenhafenanlage Mitteldeutschlands ist der Handelshafen Magdeburg-Neustadt als Beispiel für die Expansion von Handel und Verkehr in der Gründerzeit und dem beginnenden 20. Jahrhundert von großer industriegeschichtlicher, städtebaulicher sowie technik- bzw. verkehrsgeschichtlicher Anschaulichkeit und Bedeutung. Durch seine baulich-funktionale Geschlossenheit besitzt der Magdeburger Handels- und Binnenhafen einen hohen Denkmalaussagewert für die Verkehrs-, Handels- und Schifffahrtsgeschichte bis Mitte des 20. Jahrhunderts. Im nördlichen Bereich des Wissenschaftshafens gelegen, befindet sich das Verkaufsgrundstück westlich vom historischen Hafenbecken. Eine Straßenbahnhaltestelle ist in wenigen Gehminuten vom Objekt aus zu erreichen. Vom Wissenschaftshafen aus ist das Zentrum von Magdeburg in ca. 4 Autominuten und die BAB 2 in ca. 10 Autominuten zu erreichen.


Bebauung/Nutzung derzeit

Das Grundstück ist einem dreigeschossigen Querturm mit Walmdach (ehemaliger Wasserturm), einem anschließenden zweigeschossigen Bürogebäude sowie einem eingeschossigen Saal mit Satteldach bebaut. Das Gebäude wurde 1893 errichtet und 1998 saniert. Für die Nutzung der vorhandenen Bebauung besteht gegenwärtig noch ein Mietvertrag. Dieser ist jedoch kurzfristig kündbar. Weiterhin befindet sich auf dem Grundstück ein kleines Backsteingebäude mit Satteldach (ehem. Tanklager, ca. 20 m²).


Katasterdaten:

Flur 276
 
Flurstücke 50/29 (tlw.) ca. 1.021 m²
  10464 (tlw.) ca. 622 m²

Größe gesamt
ca. 1.643 m²

Gegenstand der Ausschreibung für den Verkauf der Flächen ist die rot markiert dargestellte Grundstücksfläche nebst aufstehender Bebauung.

Orientierungswert

Der Orientierungswert beträgt 395.000,- EUR und stellt das Mindestgebot dar.

Der Orientierungswert entspricht dem Neuordnungswert nach § 169 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB). Nach Abschluss der Entwicklungsmaßnahme ist dementsprechend kein Ausgleichsbetrag mehr zu zahlen.


Kosten

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages stehen, einschließlich der Vermessungs- und Katasterkosten, hat der Erwerber zu tragen.


Planungsrecht

Art und Maß der baulichen Nutzung

Zulässig ist an diesem Standort eine wissenschaftsnahe, nicht störende gewerbliche Nutzung/Verwaltung/Büro, sowie kulturelle, sportliche, soziale und gesundheitliche Einrichtungen, die den Ausweisungen des wirksamen Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Wissenschaft und Forschung“ entsprechen. Für das Gebiet existiert ein Masterplan als Grundlage für spätere Planungen. Eine Wohnnutzung ist ausgeschlossen. Die Zulässigkeit der Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB.


Erschließung

Das Grundstück ist über die Theodor-Kozlowski-Straße und durch die Niels-Bohr-Straße infrastrukturell erschlossen.


Besonderheiten

Denkmalschutz

Das bebaute Grundstück ist Bestandteil des Kulturdenkmales Handelshafen Magdeburg-Neustadt. Es stellt somit ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) dar und befindet sich in einem archäologischen Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA.

Demnach stellt auch das aufstehende Gebäude als historisches Kraftwerk ein eigenständiges Baudenkmal nach § 2 Abs. 2 DenkmSchG LSA dar. Als funktionale Gruppe von Backsteinbauten sind diese miteinander verbunden und basilikal angeordnet. Dieser Funktionsbau ist bauzeitlich einzigartig erhalten und diente zur Erzeugung und Steuerung von Presswasser zum Antrieb sämtlicher Maschinen und technischen Anlagen im Hafengebiet, einschließlich der Sprinkleranlage. Somit ist die ehemalige hydraulische Zentralstation des Handelshafens Magdeburg Neustadt ein Dokument historischer technischer Betriebsausstattung der Hafenanlage.

 Sowohl im Rahmen einer Bestandssanierung als auch für eine bauliche Erweiterung des Grundstückes ist zu beachten, dass durch das Hinzufügen von Anlagen die Struktur und Gestalt der denkmalkonstituierenden Eigenschaften des Denkmalbereiches nicht zerstört werden. Bauliche Veränderungen müssen sich in Anordnung, Größe und Gestaltung unter Beachtung der historischen Funktionsverbindungen zwischen Elbe, Hafenbauten und technischen Anlagen denkmalverträglich in das Kulturdenkmal Handelshafen einfügen. Mit der Denkmalschutzbehörde ist eine Abstimmung über die Gestaltung der Außenanlagen zu führen. Für Maßnahmen nach § 14 Abs. 1 DenkmSchg LSA sind Anträge zur Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu stellen.

Baulasten

Für die Flächen des Verkaufsgrundstückes gibt es im Baulastenverzeichnis keine Baulasteintragungen.

Medienerschließung

In unmittelbarer Nähe des Verkaufsgrundstückes liegen die Medien Strom, Wasser, Abwasser und ein Kommunikationskabel an. Das Verkaufsgrundstück ist an das Niederspannungsnetz der Städtische Werke GmbH & Co KG (SWM) angeschlossen. Darüber hinaus befindet sich auf der Verkaufsfläche ein Gastank, dessen Umsetzung auf dem Grundstück in Hinblick auf zukünftige Straßenverkehrsmaßnahmen erforderlich ist.

Die ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers obliegt den jeweiligen Grundstückseigentümern (§§ 56 Satz 2 WHG, 79 b Abs. 1 WG LSA). Dabei ist das anfallende Niederschlagswasser entsprechend der Maßgaben der §§ 55 Abs. 2 WHG, 79 Abs. 4 WG LSA grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück zu speichern, zu versickern, zu verdunsten oder zur Bewässerung zu nutzen. Die konkreten Maßgaben für die Entwässerung der einzelnen Grundstücke ergeben sich aus der jeweiligen grundstücksbezogenen Zustimmung zur Entwässerung, die von der Abwassergesellschaft Magdeburg mbH (AGM) auf Grundlage der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg vom 12.12.2005 und der Abwasserentsorgungsbedingungen der AGM erteilt wird. Nähere Angaben zu Verbringung des Regenwassers liegen jedoch nicht vor.

Nachfolgend aufgeführte Leitungen (siehe Plan) werden im Rahmen des Verkaufes durch die Eintragung von beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten gesichert.

Wasser

Die vorhandene Wasserleitung quert das Verkaufsgrundstück und versorgt weitere Gebäude im nördlichen Bereich (Eisenbahnfreunde, Lokschuppen, Haus V) mit. Eine dingliche Sicherung der Leitung ist daher erforderlich.

Abwasser

Die vorhandene Schmutzwasserleitung entsorgt das Verkaufsgrundstück sowie das südlich angrenzende Grundstück (Lagotec) und mündet im Bereich der Hafenstraße in das Netz der SWM. Bis zur Neuerschließung der Niels-Bohr-Straße und dem damit verbundenen Aufbau der Kanalisation, ist die Leitung aufgrund der Mitbenutzung durch das v. g. Grundstück ebenfalls dinglich gesichert wurden.

Kommunikationskabel

Das Kommunikationskabel der Bundeswasserstraßenverwaltung befindet sich z.T. auf der Verkaufsfläche. Das vorhandene Kommunikationskabel dient zur Übertragung hydrologischer Pegeldaten und der Sicherstellung des Nautischen Informationsfunkes (NIF), um die Sicherheit und die Leichtigkeit der Schifffahrt zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist eine dingliche Sicherung des Kabels erforderlich.


Hochwasserschutz

Das Grundstück liegt außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Dennoch besteht Gefahr durch aufsteigendes Grundwasser.


Altlasten

Gegenwärtig sind keine Informationen zu vorhandenen Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen, die einen weiteren Erkundungsbedarf, Gefahrenabwehrmaßnahmen oder Nutzungseinschränkungen hinsichtlich einer industriell-gewerblichen Nutzung bzw. Mischnutzung bedingen, bekannt. Durch die Zugehörigkeit der Flurstücke zum Ökologischen Großprojekt Magdeburg-Rothensee und aufgrund der industriellen Vornutzung der Flächen, sind Bodenkontaminationen grundsätzlich nicht auszuschließen.


Sonstiges

Im Verkaufsfall besteht eine vertragliche Sanierungsverpflichtung innerhalb einer noch zu vereinbarenden Frist. Für den Fall der Nichtumsetzung verpflichtet sich der Erwerber zur Rückübertragung des Kaufgegenstandes. Die Verpflichtung wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch gesichert.


Verfahren

Interessenten für das Verkaufsgrundstück geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zum Grundstück Haus III Wissenschaftshafen “ bis zum 17.06.2024 unter der Anschrift

          Landeshauptstadt Magdeburg
          Die Oberbürgermeisterin
          Fachbereich Liegenschaftsservice
          Julius-Bremer-Straße 8-10
          39104 Magdeburg

ab.

Angebote, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Angebote per E-Mail oder Fax finden keine Berücksichtigung. Die Kaufverhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien geführt.

Dem Angebot ist zudem ein Nutzungskonzept beizufügen. Ein entsprechender Finanzierungsnachweis eines Kreditinstitutes ist vor Beurkundung des Kaufvertrages zu übergeben. Die Vergabe erfolgt freibleibend zum Höchstgebot sowie unter Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes.

Für eine Besichtigung steht Ihnen Frau Hartmann nach vorheriger Terminabstimmung gerne zur Verfügung.