Bornstedter Weg 34

Ort:

Magdeburg
Diesdorf

Anschrift:

39110 Magdeburg

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Bornstedter Weg 34_Ausschreibung

Nutzung, derzeit

ehemaliger Pachtgarten, bebaut

zulässige Nutzung

Bebaubar nach § 34 BauGB. Die Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens ist im Rahmen eines baurechtlichen Verfahrens zu prüfen.

Erschließung

Die verkehrstechnische Erschließung ist durch die angrenzenden öffentlichen Straßen Bornstedter Weg und Diesdorfer Graseweg gesichert. Die Versorgungsleitungen für Gas, Strom, Wasser und Abwasser sind im öffentlichen Straßenraum Bornstedter Weg und die Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Abwasser im öffentlichen Straßenraum Diesdorfer Graseweg vorhanden. Hausanschlüsse sind bei einem Bauvorhaben neu zu beantragen. Auf der Parzelle 1 befindet sich bereits ein Wasseranschluss (s. Lageplan).

Katasterdaten
Flur 343  
Flurstück 6758 1.185 m²
Größe bei Teilung je Parzelle

ca. 592 m²



Lagebeschreibung

Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Diesdorf. Die umliegende Bebauung ist geprägt von freistehenden Eigenheimen.

Erreichbarkeit
Straßenbahnlinie 6 ca. 1,3 km
Buslinie 61 ca. 600 m
Anbindung Innenstadt ca. 6,0 km
Anbindung Magdeburger Ring ca. 4,0 km
Bauliche Details/Besonderheiten

Die Parzelle 1 ist im nordwestlichen Teil des Grundstücks bebaut mit einer Garage. Auf der Parzelle 2 befindet sich eine Gartenlaube und im südöstlichen Bereich des Grundstücks ein Schuppen. Darüber hinaus stehen auf dem Grundstück noch Reste ehemaliger Bebauungen, Wege und sonstige Befestigungen. In den Baulichkeiten befindet sich diverser Hausrat und Sperrmüll. Die Parzellen werden mit den aufstehenden Gebäuden und dem sich darin befindlichen Inventar und sonstigem Inhalt veräußert/vergeben wie sie stehen und liegen.

Entlang der südlichen Grundstücksgrenze verläuft über die Parzelle 1 eine Strom-Freileitung der SWM (s. Lageplan) mit einem Schutzstreifen von 3,00 m, die sowohl diese Liegenschaft als auch das Nachbargrundstück versorgt.

Auf beiden Parzellen befinden sich Bäume und Sträucher, die gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg geschützt und zu erhalten sind. Fällungen, Schnitte, Abgrabungen u. A. sind genehmigungspflichtig. Fällungen haben möglicherweise Ersatzpflanzungen zur Folge, die auf dem eigenen Grundstück zu erbringen sind.

Das 1.185 m2 große Flurstück 6758 ist sowohl durch den Bornstedter Weg als auch durch den Diesdorfer Graseweg erschlossen, so dass das Grundstück in zwei Parzellen zu je ca. 592 m2 geteilt werden kann. Alternativ ist auch der Erwerb der Gesamtfläche denkbar, sofern Gesamtkaufpreis/Erbbauzins für die Landeshauptstadt Magdeburg wirtschaftlicher ist als Einzelpreise. Gebote können hier für beide Parzellen getrennt als auch zusammen abgegeben werden. Sollten die Parzellen 1 und 2 einzeln veräußert werden, wird das Grundstück auf Kosten der Landeshauptstadt Magdeburg durch Vermessung geteilt. Die entstehenden Katasterkosten haben die jeweiligen Erwerber/Erbbauberechtigten der geteilten Parzellen je zur Hälfte zu tragen.

Das Grundstück (geteilt oder ungeteilt) wird verkauft/vergeben wie es steht und liegt. Neben dem Erwerb ist jeweils im Falle einer Bebauung mit einem Eigenheim alternativ auch die Vergabe eines Erbbaurechts möglich. Der Grundbesitz ist vertragsfrei. Baulasten bestehen nicht.

Eine Besichtigung des Grundstücks ist in Absprache mit den vorgenannten Ansprechpartnern möglich.

Abmessungen Grundstück (Parzellen 1 u. 2 insgesamt)
östliche Grundstücksgrenze: ca. 17,2 m
westliche Grundstücksgrenze: ca. 17,6 m
nördliche Grundstücksgrenze: ca. 68,0 m

südliche Grundstücksgrenze: ca. 67,8 m


Sonstige Bedingungen

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages stehen, hat der Erwerber/Erbbauberechtigte zu tragen. Bei einer Teilung des Grundstücks zuzüglich auch die anteiligen Kosten der katasteramtlichen Fortführung.

Interessenten geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zum Grundstück Bornstedter Weg 34" bis zum 17.06.2024 unter der Anschrift

                    Landeshauptstadt Magdeburg
                    Die Oberbürgermeisterin
                    Fachbereich Liegenschaftsservice
                    Julius-Bremer-Straße 8-10
                    39104 Magdeburg
ab.

Angebote, die per E-Mail, Fax oder nach Ablauf der Frist eingehen, finden keine Berücksichtigung.

Vor Abschluss des Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrages muss der Erwerber/Erbbauberechtigte die Finanzierung nachweisen. Die Vergabe erfolgt freibleibend nach Höchstgebot.

Die Verhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt.