Am Thie

Ort:

Magdeburg
Diesdorf

Anschrift:

39110 Magdeburg

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Am Thie

Nutzung, derzeit:

ehemalige Grünfläche, unbebaut

zulässige Nutzung:

Bebaubar nach § 34 BauGB. Die Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens ist im Rahmen eines baurechtlichen Verfahrens zu prüfen.

Erschließung:

Die verkehrliche Erschließung ist durch die angrenzende öffentliche Straße Am Thie gesichert. Die Versorgungsleitungen für Strom und Wasser sind im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Hausanschlüsse sind bei einem Bauvorhaben neu zu beantragen.

Katasterdaten:

Flur 343  
Flurstücke 11446 636 m²
  11449 374 m²
  Verkaufsfläche (rot dargestellt)
1.010 m²

Lagebeschreibung:

Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Diesdorf. Die umliegende Bebauung ist geprägt von verschiedensten Nutzungen/Bebauungen.

Erreichbarkeit:

Straßenbahnlinie 6 ca. 100 m
Buslinien 61, 72 ca. 100 m
Anbindung Innenstadt ca. 5,0 km
Anbindung Magdeburger Ring ca. 4,0 km
Denkmalschutz:

Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem Kulturdenkmal. Bei dieser Liegenschaft handelt es sich um eine ehemalig zum historischen Freigut Diesdorf, heute Hermsdorfer Straße 14, gehörende Nutzfläche. Die Mauer entlang der Straße Am Thie bildet die historische südliche Begrenzung des Gutes. Das Objekt Hermsdorfer Straße 14 ist als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) in das Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen. Bei Neubaumaßnahmen ist der Umgebungsschutz gem. § 1 Abs. 1 DenkmSchG LSA und § 14 Abs. 1 Nr. 3 DenkmSchG LSA zu berücksichtigen. Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 DenkmSchG LSA bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde, wer ein Kulturdenkmal durch Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen in seiner Umgebung im Bestand und Erscheinungsbild verändern, beeinträchtigen oder zerstören will.

Die Liegenschaft befindet sich darüber hinaus in unmittelbarer Umgebung zu einem archäologischen Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA. Es bestehen begründete Anhaltspunkte, dass bei Bodeneingriffen weitere Kulturdenkmale entdeckt werden. Grundsätzlich sind Kulturdenkmale gemäß § 9 Abs. 2 DenkmSchG LSA nach denkmalpflegerischen Grundsätzen zu erhalten, zu pflegen und instandzusetzen. Soweit archäologische Kulturdenkmale auf Grund der beantragten Erdeingriffe nicht in situ erhalten bleiben können, müssen sie dokumentiert und das Fundgut lagebezogen aufgenommen werden. In diesem Fall wird die Primärpflicht der unveränderten Erhaltung durch die Sekundärpflicht zur wissenschaftlichen Dokumentation ersetzt, um das Kulturdenkmal auf diese Weise der Nachwelt zu überliefern. Die Dokumentationskosten sind vom Erwerber/Erbbauberechtigten im Rahmen des Zumutbaren zu übernehmen.

Die Öffnung der Mauer zur Straße Am Thie zur Erschließung der Liegenschaft ist auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Die Maßnahme ist im Vorfeld mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.

Weitere Besonderheiten:

Alle bebauten, benachbarten Grundstücke entwässern schmutzwasserseitig über private Grundstücksentwässerungsanlagen in Richtung Hemsdorfer Straße in den dortigen Mischwasserkanal. Aus diesem Grund ist eine schmutzwasserseitige Erschließung der Straße Am Thie durch die AGM nicht vorgesehen. Durch den Erwerber/Erbbauberechtigten ist zu prüfen, ob bei einer Bebauung des Grundstücks ein Anschluss über eine benachbarte Grundstücksentwässerungsanlage mit den erforderlichen privatrechtlichen Verpflichtungen möglich ist. Insofern ist für die Erschließung des Grundstücks mit erhöhten Kosten für die Herstellung der Hausanschlussleitungen zu rechnen. Es wird empfohlen, sich bezüglich der herzustellenden Hausanschlussleitungen bereits im Vorfeld der Angebotsabgabe mit den Versorgungsunternehmen abzustimmen.

Entlang der östlichen Grundstücksgrenze verläuft eine Telekommunikationsleitung der Telekom Deutschland GmbH (s. Lageplan) mit einem Schutzstreifen von 1,00 m, die das Nachbargrundstück versorgt.

Auf dem Grundstück befinden sich Bäume und Sträucher die gemäß Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg geschützt und zu erhalten sind. Fällungen, Schnitte, Abgrabungen u. A. sind genehmigungspflichtig. Fällungen haben möglicherweise Ersatzpflanzungen zur Folge, die auf dem eigenen Grundstück zu erbringen sind.

Das Grundstück wird verkauft/vergeben wie es steht und liegt. Neben dem Erwerb des Grundstücks ist im Falle einer Bebauung mit einem Eigenheim alternativ auch die Vergabe eines Erbbaurechts möglich. Der Grundbesitz ist vertragsfrei. Baulasten bestehen nicht.

Eine Besichtigung des Grundstücks ist in Absprache mit den vorgenannten Ansprechpartnern möglich.

Abmessungen Grundstück:     

  • östliche Grundstücksgrenze:   ca. 42,8 m
  • westliche Grundstücksgrenze: ca. 44,4 m
  • nördliche Grundstücksgrenze: ca. 15,8 m
  • südliche Grundstücksgrenze:   ca. 30,0 m
Sonstige Bedingungen:

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages stehen, hat der Erwerber/Erbbauberechtigte zu tragen.

Interessenten geben bitte ein schriftliches, verbindliches Angebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot zum Grundstück Am Thie"  bis zum 17.06.2024 unter der Anschrift

          Landeshauptstadt Magdeburg
          Die Oberbürgermeisterin
          Fachbereich Liegenschaftsservice
          Julius-Bremer-Str. 8-10
          39104 Magdeburg

ab.

Angebote, die per E-Mail, Fax oder nach Ablauf der Frist eingehen, finden keine Berücksichtigung.

Vor Abschluss des Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrages muss der Erwerber/Erbbauberechtigte die Finanzierung nachweisen. Die Vergabe erfolgt freibleibend nach Höchstgebot.

Die Verhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt.