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44. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Ehemaliges RAW-Gelände"

  • Übersichtsplan

Das Plangebiet umfasst das Areal des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes (RAW) und beinhaltet eine Fläche von ca. 26 ha, welche dem Denkmalschutz unterliegt. Für das Gelände wurde ein Aufstellungsbeschluss im Jahr 2016 für das Bebauungsplanverfahren Nr. 483-5 "Ehemaliges RAW-Gelände" gefasst, für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbenutzung. Aktuell besteht die Absicht, das Plangebiet nach den damaligen Planungszielen städtebaulich zu entwickeln.

Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dieser stellt im betroffenen Bereich gemischte Baufläche, Gewerbefläche und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten dar. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung des Vorhabens zu schaffen, soll der F-Plan im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit Ziel der Darstellung von gemischter Baufläche, gewerblicher Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche geändert werden.

Stand des Verfahrens:

Aufstellungsbeschluss 17.08.2023

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

27.02.2024