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Qualitätssicherung & -entwicklung in der Kindertagesbetreuung

Ziel der Teams Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist es, die Fachkräfte bei ihrer Aufgabe, die alters- und entwicklungsspezifische Bildung, Betreuung und Erziehung des Kindes zu begleiten, bedarfsgerecht zu unterstützen. 

Zu den Aufgaben der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung gehören daher u.a.:

1. Fachberatung von Trägern und Kindertageseinrichtungen

  • Beratung und Begleitung bei Alltagsproblemen
  • Unterstützung in der Umsetzung des Bildungsprogramms
  • Fallgespräche zu einzelnen Kindern, Verhalten und Haltung von Fachkräften
  • Informationen zu rechtlichen Vorgaben, Handlungsleitlinien
  • Beratung bei betriebswirtschaftlichen und baulichen Fragen
  • Informationshilfe zur Raumgestaltung, Ausstattung von Spielmaterialien, Gestaltung des Außengeländes
  • Beratung bei Erarbeitung und Weiterentwicklung von Konzepten
  • Unterstützung bei Qualitätsweiterentwicklung mit Hilfe von Evaluationsinstrumenten von PädQUIS
  • Beratung zu den Aufgaben bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen
  • fachliche Unterstützung im Umgang mit der Kitasoftware

2. Elternberatung bei Fragen, Anliegen und Herausforderungen im Rahmen der Kinderbetreuung

3. Netzwerkarbeit zwischen den freien und kommunalen Trägerschaften

4. Organisation und Gestaltung von Fortbildungsangeboten

Die Arbeit orientiert sich dabei u.a. an der rechtlichen Grundlage

  • des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII),
  • des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG),
  • des Guten Kita-Gesetzes (KiQuTG),
  • des Bundeskinderschutzgesetzes (BkiSchG) sowie
  • der Tagespflegeverordnung (TagesPflVO).

So soll der Anspruch auf einen Betreuungsplatz gemäß § 3 KiFöG und dem damit verbundenen Wahlrecht gemäß § 3b KiFöG gewährleistet werden. Hierfür finden Kita-Beratungen gemäß § 24 Abs. 5 SGB VIII zu den Arten der Kinderbetreuung (§ 4 KiFöG) sowie deren konzeptionelle Arbeit statt.

Die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen werden durch § 5 KiFöG, §§ 22, 22a, 24 und 45 SGB VIII sowie das Bildungsprogramm Sachsen-Anhalts „: Bildung elementar – Bildung von Anfang“ an bestimmt.
Die Arbeit der Kindertagespflege orientiert sich an § 6 KiFöG, §§ 22 bis 24 und § 43 SGB VIII sowie der Kindertagespflegeverordnung.

Die alltägliche pädagogische Arbeit vor Ort soll gemäß § 22 KiFöG, § 79a SGB VIII und § 3 KiQuTG in ihrer Qualitätsentwicklung vom örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe begleitet und beraten werden.
Die Kindertageseinrichtungen werden aktuell in ihren besonderen Bedarfen durch die Kita-Sozialarbeit gemäß § 23 KiFöG und durch die Umsetzung des bundesweiten Programms „Kita-Einstieg: Brücken bauen in früher Bildung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt.