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Finanzierung Umfeld Stadthalle und Hyparschale

Im Juni 2022 hat der Stadtrat die Erhöhung des Eigenanteils der Stadt zur Finanzierung der Umfeldgestaltung beschlossen (DS0259/22). Dem vorausgegangen war eine geänderte Finanzierung aus dem Vorjahr. So erhöhten sich die Gesamtkosten auf etwa 24,5 Millionen Euro (DS0383/21). Etwa 3,6 Millionen Euro beträgt derzeit der Eigenanteil der Landeshauptstadt.
Umfeld Stadthalle - Festwiese und Spielplatz
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr
Umfeld Stadthalle - Heinrich-Heine-Platz
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr
Umfeld Stadthalle - Albin-Müller-Turm
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Umfeld Stadthalle - Festwiese
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Umfeld Stadthalle - Pferdetor
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© Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr

Gründe für die Kostenerhöhung

Die Kostenerhöhung lässt sich neben den jährlichen Preissteigerungen unter anderem auch auf den Kleinen Stadtmarsch zurückführen. Dieser wurde im Wettbewerb und damit in der Projektkonkretisierung nicht berücksichtigt. Zur Sicherung der Ver- und Entsorgung des Plangebietes sind jedoch Eingriffe in die Straße notwendig, wie die Verlegung einer Fernwärmetrasse. Daher wurde der grundhafte Ausbau nun in die Planung einbezogen.

Weitere Gründe sind die Entsorgung ausgebauter Böden sowie die Tatsache, dass auf dem Baugrundstück kaum wiederverwendbarer Mutterboden zu finden ist. Außerdem müssen die Regenentwässerungsleitungen erneuert werden. Bei einer Untersuchung des Bestands wurde dieser als nicht weiter nutzbar eingeschätzt. Für eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung wurden zusätzlich Zisternen in die Planung aufgenommen. Und für die Event-Plaza wurde zur Reduzierung der klimaschädlichen Aufheizung der Fläche zudem ein Düsenfeld mit Sprühnebel und Klarstrahldüsen eingeplant. Darüber hinaus müssen Bestandsleitungen verlegt werden, was natürlich weitere Mehrkosten verursacht.

Fördermittel

Mit dem Schreiben vom 22. Dezember 2021 erhielt die Stadt Magdeburg von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eine Zusage zur Förderung aus GRW-Mittel in Höhe von rund 21,6 Millionen Euro. Dies entspricht einem Fördersatz von 90 Prozent der aktuell unter Vorbehalt festgestellten förderfähigen Kosten.
10.06.2022