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Vorschläge zur Neubildung des Jugendhilfeausschusses

Nach der Wahl des neuen Stadtrats in der Kommunalwahl am 9. Juni 2024, ist auch eine Neubildung des Jugendhilfeausschusses erforderlich. In Vorbereitung dieser Neubildung können sich freie Träger als Stimmberechtigte bewerben. Vorschläge für ein Mitglied und seinen oder ihren Stellvertretende*n sind bis 1. Mai beim Jugendamt einzureichen.

Vorschläge bis 1. Mai schriftlich ans Jugendamt

Der Jugendhilfeausschuss ist nach Paragraf 4 und Paragraf 5 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg - Amtsblatt Nr. 36, vom 18. Dezember 2015, aus den von ihnen zu benennenden Mitgliedern und Stellvertretenden neu zu bilden.

Für jedes Mitglied ist nur ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. Die Vorschläge müssen folgende Angaben enthalten:

Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Tätigkeit/Arbeitsstelle
Email-Adresse

Vorschläge sind gemäß Paragraf 5 Absatz 1 bis 3 bis zum 1. Mai 2024 in Papierform an folgende Adresse zu senden:

Jugendamt Landeshauptstadt Magdeburg
Doreen Ziegenfuß
Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss
Wilhelm-Höpfner Ring 1
39116 Magdeburg

Der Stadtrat wählt aus den vom Jugendamt erstellten Bewerbungslisten den neuen Jugendhilfeausschuss.

26.02.2024