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Eindämmungsverordnungen enden vorerst am 7. Dezember
Die zuletzt geltende 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt endet am 7. Dezember und wird nicht erneuert oder ersetzt. Damit entfällt in Sachsen-Anhalt die Maskenpflicht im ÖPNV. Die Maskenpflicht im Fernverkehr und in medizinischen oder pflegenden Einrichtungen bleibt (Regelung des Bundes) bestehen.